Hallo Ronald Bauer,
eine Hausratversicherung sichert Sie finanziell gegenüber Schäden an Ihren Einrichtungsgegenständen ab. Wenn Sie eine Wohnung kündigen, mehrere Haushalte zusammenlegen oder einfach zu einem günstigeren Versicherer wechseln möchte, wird es erforderlich, die bestehende Hausratversicherung zu kündigen.
Die Kündigung eines Vertrages bedarf immer der Schriftform. Eine ordentliche Vertragskündigung Ihrer Hausratversicherung ist mit einer Frist von drei Monaten, vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, möglich. Sind Sie in eine neue Wohnung gezogen bzw. legen mehrere Haushalte zusammen, zieht Ihr Hausrat und demzufolge auch Ihre Hausratversicherung automatisch mit. Der Versicherungsumfang kann hier lediglich an die neuen Wohnverhältnisse angepasst werden. Dies ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Um Ihren neuen Versicherungsumfang zu regeln, empfehle ich Ihnen den persönlichen Kontakt mit Ihrer betreuenden Vertretung. Sie können so gemeinsam alles besprechen und Ihren Vertrag aktualisieren. Oder Sie nutzen den Umzugsmeldebogen der Allianz. Diesen erhalten Sie automatisch nach der Bekanntgabe Ihrer neuen Adresse.
Über die nachfolgenden Kontaktwege können Sie selbst den Kontakt zur Allianz aufnehmen. Bitte nehmen Sie immer Bezug auf Ihre Vertragsnummer.
per E-Mail: Sachversicherung@allianz.de
per Post: Allianz Versicherungs-AG 10900 Berlin
Fax: 0800 44 00 101
Sie haben weitere Fragen? Die zuständigen Kollegen der Sachversicherungsabteilung erreichen Sie Mo-F 08:00-20:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 41 00 105.
Viele Grüße
Sarah
Hallo Ronald Bauer,
eine Hausratversicherung sichert Sie finanziell gegenüber Schäden an Ihren Einrichtungsgegenständen ab. Wenn Sie eine Wohnung kündigen, mehrere Haushalte zusammenlegen oder einfach zu einem günstigeren Versicherer wechseln möchte, wird es erforderlich, die bestehende Hausratversicherung zu kündigen.
Die Kündigung eines Vertrages bedarf immer der Schriftform. Eine ordentliche Vertragskündigung Ihrer Hausratversicherung ist mit einer Frist von drei Monaten, vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, möglich. Sind Sie in eine neue Wohnung gezogen bzw. legen mehrere Haushalte zusammen, zieht Ihr Hausrat und demzufolge auch Ihre Hausratversicherung automatisch mit. Der Versicherungsumfang kann hier lediglich an die neuen Wohnverhältnisse angepasst werden. Dies ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Um Ihren neuen Versicherungsumfang zu regeln, empfehle ich Ihnen den persönlichen Kontakt mit Ihrer betreuenden Vertretung. Sie können so gemeinsam alles besprechen und Ihren Vertrag aktualisieren. Oder Sie nutzen den Umzugsmeldebogen der Allianz. Diesen erhalten Sie automatisch nach der Bekanntgabe Ihrer neuen Adresse.
Über die nachfolgenden Kontaktwege können Sie selbst den Kontakt zur Allianz aufnehmen. Bitte nehmen Sie immer Bezug auf Ihre Vertragsnummer.
per E-Mail: Sachversicherung@allianz.de
per Post: Allianz Versicherungs-AG 10900 Berlin
Fax: 0800 44 00 101
Sie haben weitere Fragen? Die zuständigen Kollegen der Sachversicherungsabteilung erreichen Sie Mo-F 08:00-20:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 41 00 105.
Viele Grüße
Sarah