Bleibt der V.-Schutz bei einem Austauschgerät d. Gewährleitsungsansprüche best.?
Wenn ich mein Smartphone mehrmals erfolglos an den Händler (Media Markt) einsende und daraufhin ein neues Gerät einfordere, bleibt der Versicherungsschutz auch für das neue Smartphone bestehen?
Die zweite Frage ist, ob ich den Händler dazu auffordern kann, ein defektes Smartphone direkt an die Versicherung anstatt zu dem Hersteller zu senden?