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Gelöschter Nutzer

Bleibt der V.-Schutz bei einem Austauschgerät d. Gewährleitsungsansprüche best.?

Wenn ich mein Smartphone mehrmals erfolglos an den Händler (Media Markt) einsende und daraufhin ein neues Gerät einfordere, bleibt der Versicherungsschutz auch für das neue Smartphone bestehen?
Die zweite Frage ist, ob ich den Händler dazu auffordern kann, ein defektes Smartphone direkt an die Versicherung anstatt zu dem Hersteller zu senden?

Richtige Antwort
2015-12-30T15:22:52Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 30.12.2015 um 16:22 Uhr
Hallo Michael S.

Ich versuche Ihre Fragen von dieser Stelle aus soweit zu beantworten, wie ich kann.

Versicherungsschutz besteht nur auf das Gerät, zu dem die Versicherung erworben wurde, dies ist so in den Bedingungen zum Nachlesen hinterlegt.
Hier ist auch formuliert, dass im Versicherungsfall der Gerätehersteller, sozusagen als Prüfpartner dient.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Kollegen von PlusSchutz MediaMarkt unter 0800 / 55 44 01 0 (24h/7T).

Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Daniel
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3 Kommentare
2015-12-30T17:40:51Z
  • Mittwoch, 30.12.2015 um 18:40 Uhr
Hallo Daniel,

vielen Dank für die Antwort! In meinem Fall bringt mir die Versicherung also nichts, obwohl ein Schaden besteht. Der Hersteller erkennt einen offensichtlichen Schaden des Smartphones nicht an. Ich selber kann ihn aber innerhalb von Sekunden reproduzieren. Falls ich das Gerät nun immer wieder einschicke, gehe ich also davon aus, das der Hersteller den Fehler wiederholt nicht findet (bzw. auch nicht finden will). Nun stecke ich in einem Dilemma, da der Hersteller ja, laut Ihrer Aussage, vorher prüfen muss. Ich fasse zusammen: Ich habe Garantie bei einem Hersteller der nicht dazu in der Lage ist (zumindest diesen Fehler) zu finden, einen Händler der sich nicht zuständig fühlt und eine Versicherung, die sich ebenfalls nicht zuständig fühlt. Ich frage mich nun, was mir die teure Zusatzversicherung nun bringt?! Und ehrlich gesagt, ist mir das egal, was im Hintergrund bei einem Händler oder der Versicherung passiert. Das Versicherungsversprechen war, dass Schäden repariert werden. Es kann ja nicht sein, dass alleine der Hersteller darüber bestimmen kann ob ein Gerät defekt ist oder nicht. Dazu sagen auch Ihre AGBs für den PlusSchutz nichts.

Schöner Gruß

Michael
2015-12-30T18:38:15Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 30.12.2015 um 19:38 Uhr
Hallo Michael S.

ich kann verstehen, dass Sie verärgert sind, wenn die Regulierung Ihres Schadens so kompliziert scheint.

Leider habe ich an dieser Stelle keinen Zugriff auf Ihre Schadenakte.
Hintergrund ist, dass die Bearbeitung dieser Schäden alleine bei Media Markt liegt. Wenn Sie uns Ihre Kundendaten an allianzhilft.dialog@allianz.de senden, werden wir die Sache für Sie klären können.Das heißt, ich leite Ihr Anliegen gerne an die Ihnen bekannte Email-Adresse weiter (plusschutz@allianz-assistance.de).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als AZ hilft Team aufgrund dessen keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten oder die Regulierung, geschweige denn auf die Sicherung und Nachhaltung dieser, haben.
Sollten wir jedoch eine Rückmeldung bekommen, werden wir Sie darüber informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel
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