Kontopflicht bei Plusschutz
bei dem Abschluss des Vertrages der Plusschutzversicherung wurde mir nicht mitgeteilt, das ich ein Konto besitzen muss, bzw. dieses bei längerem anstehenden Aufenthalt im Ausland bestehen muss, damit der Vertrag bestehen bleibt.
In den AGB's ist hierzu ebenfalls keine Bedingung eruiert.
Besteht die Möglichkeit den Betrag als Auszahlung in Bar bzw. wie bei vielen anderen Anbietern per Scheck zu erhalten?
Ich finde es schwierig, solche Bedingungen zu setzen, welche nicht rechtlich bindet im Vertrag hinterlegt sind!
MfG