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Gelöschter Nutzer

Handy geklaut aber dennoch keine Anerkennung der Allianz Plusschutz Versicherung

Bin gerade mit der Allianz im Clinch.
Aus der vorderen Hosentasche (rechts neben dem Zumachknopf) wurde ein Samsung S7 edge in einer Diskothek geklaut. Obwohl es gleich bemerkt wurde hatte sich der Dieb die Menge zu nutzen gemacht und verschwand. Eine kurze Verfolgung war durch die Menge leider Erfolglos.
Jetzt wird nicht gezahlt da anscheinend in einer Diskothek damit zu rechnen wäre.???
(gekauft/versichert im Mai 2017, geklaut im August 2017)
Eine Kulanz von 50 % wurde angeboten damit die Sache vom Tisch wäre.
Jedoch bei einem Handywert von 599€ dazu die 180€ Versicherungsgebühr, frage ich mich wo die Fairness ist.
Wir haben über 20 Verträge bei der Allianz.......also hatten wir bis dahin Vertrauen in das UNTERNEHMEN !!!
M.Müll
Richtige Antwort
2017-10-12T08:25:06Z
  • Allianz hilft
  • Donnerstag, 12.10.2017 um 10:25 Uhr
Guten Tag Herr Müll,

vielen Dank für Ihren Beitrag in unserem Forum.

Ihr Fall ist uns bereits bekannt, da Sie vor kurzem den Weg per E-Mail zu uns gesucht haben.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir alles in unserer Macht stehenden getan haben, um eine Lösung für Sie herbei zu führen.

Wie diese im Detail dann aussieht, können wir leider nicht beeinflussen.

Es tut mir leid, dass wir an dieser Stelle nicht mehr für Sie tun können.

Beste Grüße
Sebastian
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3 Kommentare
2017-10-19T11:57:57Z
  • Donnerstag, 19.10.2017 um 13:57 Uhr
da wir unsere Allianz Rechtschutzversicherung angewandt haben und diese uns Kostendeckung zugesprochen hat, soll ich nach dem Anwaltstelefonat wo ich direkt verbunden wurde, nochmals Ihnen die Chance geben es zu überdenken da die Argumente haltlos sind.  Auch noch wegen (Allianz Rechtsschutz  gegen  Allianz Plus Schutz)......das wie Sie es auch erläutert  haben... sich gleicht mit unseren Schilderungen und somit die Vertragsgrundlagen erfüllt sind zur vollen Leistung!!!!!!!

In unserem Fall war das Handy in der Hosentasche wo es gespürt wurde. Am Körper: somit körperlichen Kontakt. Da unmittelbar beim herausziehen und realisieren das etwas mit dem Handy war und gleichzeitig den Dieb noch von hinten gesehen aber eine rasche sowie kurze Verfolgung in der Menge zwecklos war, da er sich diesen Vorteil verschaffte und untertauchte.

Ich Bitte Sie dringendst noch einmal diese Umstände zu Überdenken.

Da es nicht nur den Betrag des gestohlenen Handys zu zahlen wäre, sondern auch unsere SB sowie sämtliche Anwaltskosten / Gerichtskosten gegenüber der ALLIANZ RS sollte man sich das gut überlegen.
Natürlich wird nicht jeder mit der Allianz gleich vor Gericht gehen und die angebotene 250€ (Kulanz) annehmen, damit Ruhe ist.
Aber in unserem Fall werde ich es durchziehen wenn keine Lösung stattfindet.

Jeder soll sehen das man mit dem kleinen Mann das so nicht einfach machen kann.

2017-10-19T12:46:51Z
  • Allianz hilft
  • Donnerstag, 19.10.2017 um 14:46 Uhr
Hallo Herr Müll,

ich kann verstehen, dass die Schadenablehnung nicht erfreulich ist.

Uns sind an dieser Stelle jedoch die Hände gebunden, da der Schaden über die Allianz Global Assistance (AGA) bearbeitet wird.

Wenn Sie Klärungsbedarf zu der Ablehnung haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an die AGA.

Gerne möchte ich Ihnen die Kontaktmöglichkeiten mitteilen:

AWP Service Deutschland GmbH
Plusschutz Bahnhofstraße 16
85609 Aschheim bei München

per E-Mail: plusschutz@allianz-assistance.de

Es tut mir leid, dass wir nicht mehr für Sie tun können.

Beste Grüße
Sebastian
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