Vermögensschadenshaftplicht in Diensthaftplicht integriert ?
Ich bin als Rechtspflegerin ( Beamtin ) beim Amtsgericht in der Betreuungsabteilung beschäftigt. Wir haben oftmals mit erheblichen Vermögen der Betreuten zu tun; z.B. Genehmigungen von Geldanlagen. Eine Kollegin hat vor Kurzem wegen einer falschen Entscheidung in einem gerichtlichen Verfahren vom Land Niedersachsen den Streit verkündet bekommen. Sie hatte glücklicherweise eine Vermögensschadenshaftpflicht, für die sie auch einiges gezahlt hat. Nun hat mir mein Berater gesagt, dass bei der Allianz der Baustein Diensthaftplicht für ein paar Euro im Jahr die Vermögensschadenshaftplicht bis zu einer Versicherungssumme von 75.000.000,-- EUR enthält. Dies ist für mich gar nicht zu glauben, da bei solcher Versicherungssumme eine Vermögensschadenshaftpflicht ja gar nicht bezahlbar wäre; auch wird nicht nach Berufsgruppen unterschieden.
Sind mit diesem Baustein tatsächlich auch die "echten Vermögensschäden " gegenüber Dritten abgesichert ?
Ist auch grobe Fahrlässigkeit abgesichert ?