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Gelöschter Nutzer

Schlüsselverlust durch Mieter, Wohnungstür des VERMIETERS

Guten Tag,

ich habe in meiner selbst genutzten Eigentumswohnung Räumlichkeiten sozusagen "unter"- vermietet ("vermietet" wäre natürlich passender"). Nun ist meinem Mieter, der wohl eine Haftpflichtversicherung bei der Allianz hat, der Schlüssel zu meiner Wohnung (nur zur Wohnung, nicht zur Haustür) abhanden gekommen. Um zu seinem Wohnraum zu gelangen, muss der Mieter durch meine Wohnungstür und durch meinen Wohnraum. Eine eigene Eingangstür hat er nicht. Wegen des Schlüsselverlustes musste ich aus Sicherheitsgründen das Schloss zu meiner Wohnungstür (durch das mein Mieter/Untermieter auch muss) austauschen.

Ich kenne natürlich nicht die Versicherungsbedingungen der Allianz, aber hier ist es doch so, dass mir durch meinen Mieter eindeutig ein materieller Schaden entstanden ist. Ist die Allianz hier leistungspflichtig?

Richtige Antwort
2015-05-02T08:16:48Z
  • Allianz hilft
  • Samstag, 02.05.2015 um 10:16 Uhr
Hallo Catlover,

es tut mir leid, dass Ihnen nicht passend weitergeholfen wurde.

Gerne möchte ich den Sachverhalt noch einmal zur Prüfung weitergeben. Senden Sie mir dazu bitte die Schadennummer an allianzhilft.dialog1@allianz.de und wir machen von dort aus weiter.

PS: Bitte bedenken Sie, dass nur der Versicherungsnehmer Auskunft zum Vertrag erhält.

Beste Grüße und bis gleich.
Sebastian
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7 Kommentare
2015-05-02T06:28:58Z
  • Allianz hilft
  • Samstag, 02.05.2015 um 08:28 Uhr
Guten Morgen Catlover,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich ist das Abhandenkommen von Sachen nicht versichert. Ausnahme bildet hier die Versicherung eines Schlüsselverlustrisikos im Rahmen der privat Haftpflichtversicherung für private Schlüssel.

Allerdings gibt es verschiedene Tarifvarianten in der Haftpflichtversicherung und somit kann ich pauschal nicht sagen, ob eine Leistungspflicht besteht.

Ich empfehle Ihnen am besten bei der Schadenabteilung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 41 00 10 7 (Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr) anzurufen.
Die Kolleginnen und Kollegen können den Schaden aufnehmen und prüfen, ob die Kosten für den Austausch des Schlosses versichert sind.

Sollten Sie zwischenzeitlich weitere Fragen haben, dann können Sie gerne wieder auf mich zukommen.

Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende.
Jens
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2015-05-02T08:04:21Z
  • Samstag, 02.05.2015 um 10:04 Uhr
Hallo, Jens,
das Problem besteht schon darin, dass der Sachverhalt der Kundenhotline vorab m Detail geschildert wurde. Diese sagte zu, dass die Allianz wohl für den Schaden aufkommen werde.

Vertragsgemäß gilt: "Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Verlust von Schlüsseln für Schlösser oder Schließanlagen zu Gebäuden, Wohnungen, Garagen oder Räumen." Der bei dem Mieter eingegangen schriftliche Bescheid der Allianz verneint im Widerspruch zur Hotline eine Leistungspflicht, allerdings mit der m.E. im konkreten Fall nicht zutreffenden Begründung " der Verlust von Schlüsseln zu Wohnungen für eigene Zwecke" sei nicht versichert. Nun muss, wie bereits dargelegt, der Mieter, um zu seinem Wohnraum zu kommen, durch MEINE Wohnungstür gehen. Er hat nachweislich keine "eigene" Wohnungstür. Somit handelt es sich um MEINE Wohnungstür und somit wäre die Allianz nach der o.g. Definition "Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Verlust von Schlüsseln für Schlösser oder Schließanlagen zu Gebäuden, Wohnungen, Garagen oder Räumen" verpflichtet zu leisten. Oder?

Ihr Verweis auf die Hotline hilft also auch nicht weiter, da man sich bei der Allianz anscheinend hinsichtlich der Bewertung des Falles nicht einig ist, wobei ich den Eindruck habe, der Sachbearbeiter, der die schriftliche Antwort verfasst hat, hat nur nach "Schema F" entschieden. Hie geht es aber nicht um "Schema F", sondern um einen etwas spezielleren Fall.

Schöne Grüße!
Catlover
Richtige Antwort
2015-05-02T08:16:48Z
  • Allianz hilft
  • Samstag, 02.05.2015 um 10:16 Uhr
Hallo Catlover,

es tut mir leid, dass Ihnen nicht passend weitergeholfen wurde.

Gerne möchte ich den Sachverhalt noch einmal zur Prüfung weitergeben. Senden Sie mir dazu bitte die Schadennummer an allianzhilft.dialog1@allianz.de und wir machen von dort aus weiter.

PS: Bitte bedenken Sie, dass nur der Versicherungsnehmer Auskunft zum Vertrag erhält.

Beste Grüße und bis gleich.
Sebastian
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2015-05-02T08:32:08Z
  • Samstag, 02.05.2015 um 10:32 Uhr
Hallo, Sebastian,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie erhalten in wenigen Minuten die Mail auf die genannte Adresse. Dort steht dann alles Weitere.

Schöne Grüße!
2015-05-02T08:55:51Z
  • Allianz hilft
  • Samstag, 02.05.2015 um 10:55 Uhr
Hallo Catlover,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese haben wir erhalten und an die entsprechenden Kollegen weitergeleitet.

Beste Grüße
Sebastian
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2015-05-14T09:18:52Z
  • Donnerstag, 14.05.2015 um 11:18 Uhr
Fall wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst, auch wenn es etwas Überzeugungsarbeit gekostet hat. Vielen Dank jedenfalls!
2015-05-15T06:55:04Z
  • Allianz hilft
  • Freitag, 15.05.2015 um 08:55 Uhr
Guten Tag Catlover,

vielen Dank, dass Sie uns eine Rückmeldung gegeben habe. Es freut mich, dass Ihr Fall zu Ihrer vollsten Zufriedeheit gelöst wurde. Sollten Sie wieder einmal eine Frage haben, können Sie gerne wieder auf uns zukommen.

Liebe Grüße

Sven
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