Schlüsselverlust
Ich möchte eigentlich noch dieses Jahr den Tarif wechseln. Ich habe zur Zeit den Tarif Singel und Familie Optimal.
Ich habe eine Frage zu der Privaten Haftpflichtversicherung Singel und Paar - Sicherheit Best.
Speziell zu den Leistungen
Verlust von privaten Schlüsseln zu fremden Schlössern
Verlust von Schlüsseln zu fremden Schlössern anlässlich einer beruflichen Tätigkeit
Bei den Erläuterungen steht
Hierbei übernehmen wir Folgende Leistungen:
- Folgeschäden durch Entwendung, Beschädigung oder Vernichtung von Sachen infolge des
Schlüsselverlusts. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihnen die Schlüssel anlässlich bzw. während Ihrer
beruflichen Tätigkeit abhandengekommen sind.
Beispiel:
Wenn bei Versicherung in diesem Tarif der Schlüssel zur Schließanlage des Mehrfamilien-Mietshauses abhanden kommt, in dem ich meine Mietwohnung habe (privater Schlüssel fremdes Schloss) ist dieser ja grundsätzlich versichert (bis auf das Schloss an der eigenen Mietwohnung). Die Kosten für eine Auswechslung der Schließanlage würden also gegebenenfalls getragen.
Fragen:
Wie ist es, wenn ich Schlüssel am Arbeitsplatz/ während meiner beruflichen Tätigkeit verliere?
Werden die Kosten für den Austausch der Schließanlage dann trotzdem von der Versicherung erstattet?
Mich irritiert die Einschränkung in Bezug auf die Folgeschäden.
Gilt dies nur für die Folgeschäden oder gilt dieser Satz allgemein?
Schlüssel hat man ja üblicherweise an seinem Schlüsselbund und somit immer bei sich.
Auch auf der Arbeit. Irgendwie ist das alles sehr unverständlich und telefonisch erhalte
ich von der Agentur als auch von Ihrer Hotline unterschiedliche Aussagen.
Ich bitte um eine ganz eindeutige Auskunft hierzu.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim
Ich habe eine Frage zu der Privaten Haftpflichtversicherung Singel und Paar - Sicherheit Best.
Speziell zu den Leistungen
Verlust von privaten Schlüsseln zu fremden Schlössern
Verlust von Schlüsseln zu fremden Schlössern anlässlich einer beruflichen Tätigkeit
Bei den Erläuterungen steht
Hierbei übernehmen wir Folgende Leistungen:
- Folgeschäden durch Entwendung, Beschädigung oder Vernichtung von Sachen infolge des
Schlüsselverlusts. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihnen die Schlüssel anlässlich bzw. während Ihrer
beruflichen Tätigkeit abhandengekommen sind.
Beispiel:
Wenn bei Versicherung in diesem Tarif der Schlüssel zur Schließanlage des Mehrfamilien-Mietshauses abhanden kommt, in dem ich meine Mietwohnung habe (privater Schlüssel fremdes Schloss) ist dieser ja grundsätzlich versichert (bis auf das Schloss an der eigenen Mietwohnung). Die Kosten für eine Auswechslung der Schließanlage würden also gegebenenfalls getragen.
Fragen:
Wie ist es, wenn ich Schlüssel am Arbeitsplatz/ während meiner beruflichen Tätigkeit verliere?
Werden die Kosten für den Austausch der Schließanlage dann trotzdem von der Versicherung erstattet?
Mich irritiert die Einschränkung in Bezug auf die Folgeschäden.
Gilt dies nur für die Folgeschäden oder gilt dieser Satz allgemein?
Schlüssel hat man ja üblicherweise an seinem Schlüsselbund und somit immer bei sich.
Auch auf der Arbeit. Irgendwie ist das alles sehr unverständlich und telefonisch erhalte
ich von der Agentur als auch von Ihrer Hotline unterschiedliche Aussagen.
Ich bitte um eine ganz eindeutige Auskunft hierzu.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim