Haftet WEG für Folgen von Verzögerungen bei Baustelle?
Eine Schadensbeseitigung (Feuchtigkeit in Whg.) hat sich schleppend über mehrere Monate hingezogen, so dass der betroffene Eigentümer diese Verzögerungen bemängelt und eine zusätzliche Fahrtkostenerstattung zu seinen Ausweichquartier von der WEG verlangt.
Die Gemeinschaft hat die dazu notwendigen Reparatur-Beschlüsse vorsorglich so gefasst, dass die Wohnungs/Gebäudeschäden voll abgedeckt waren, dadurch sind die Verzögerungen nicht entstanden.
Frage: Wer haftet nun für die Verzögerungen, Koordinator war die Hausverwaltung, und wie soll sich die Gemeinschaft verhalten?
Frage: Wer haftet nun für die Verzögerungen, Koordinator war die Hausverwaltung, und wie soll sich die Gemeinschaft verhalten?