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Gelöschter Nutzer

Haftet WEG für Folgen von Verzögerungen bei Baustelle?

Eine Schadensbeseitigung (Feuchtigkeit in Whg.) hat sich schleppend über mehrere Monate hingezogen, so dass der betroffene Eigentümer diese Verzögerungen bemängelt und eine zusätzliche Fahrtkostenerstattung zu seinen Ausweichquartier von der WEG verlangt.
Die Gemeinschaft hat die dazu notwendigen Reparatur-Beschlüsse vorsorglich so gefasst, dass die Wohnungs/Gebäudeschäden voll abgedeckt waren, dadurch sind die Verzögerungen nicht entstanden.
Frage: Wer haftet nun für die Verzögerungen, Koordinator war die Hausverwaltung, und wie soll sich die Gemeinschaft verhalten?

Richtige Antwort
2021-07-21T13:04:22Z
  • Mittwoch, 21.07.2021 um 15:04 Uhr
  • zuletzt editiert von Corny
Guten Tag Zwerge24,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bitte Sie, sich zur Klärung Ihrer Frage direkt an die zuständigen Kolleg:innen der Schadensabteilung zu wenden. Diese erreichen Sie Mo-Fr 08-20 Uhr unter der kostenfreien 0800 41 00 117.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keinerlei Schadensauskünfte oder Zusagen geben dürfen. Dies obliegt lediglich den zuständigen Kollegen der entsprechenden Abteilung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beste Grüße
Ines
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3 Kommentare
2021-07-21T13:50:58Z
  • Mittwoch, 21.07.2021 um 15:50 Uhr
Hallo Ines, ☀ super, Danke für die schnelle Info! Machen wir.
2021-07-21T14:04:33Z
  • Mittwoch, 21.07.2021 um 16:04 Uhr
Hallo Zwerge24,

immer sehr gerne

Beste Grüße
Ines
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