Guten Morgen Csr,
nach Ihrer Schilderung handelt es sich in der Regel um einen Privathaftpflichtschaden. Denn hier sind zwei Szenarien möglich:
- Ihre Freundin lebt mit Ihnen und der Tochter in einem Haushalt. Sobald dies zutrifft, entfällt der Versicherungsschutz innerhalb der Privathaftpflicht. Denn hierbei handelt es sich um einen sogenannten Eigenschaden.
Es sei denn, Sie haben sich für den Baustein "Mobil Plus" entschieden. Diesen kann man in Verbindung mit einer Hausratversicherung abschließen. Dieser Baustein ist für alle Haushalte geeignet und deckt die Allgefahrendeckung ab. Was ist die Allgefahrendeckung?
So wird der Versicherungsschutz bezeichnet, der sich über alle denkbaren Gefahren erstreckt. In der Regel ist das die Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen aufgrund von Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub von versicherten Sachen.
- Ihre Freundin wohnt nicht mit Ihnen und der Tochter in einem Haushalt. Dann hat die Tochter einem Dritten, der Freundin, einen Schaden zugefügt. Wenn dieser Fall vorliegt, können Sie den Schaden wie folgt melden:
- über das Online Schadenformular:
https://www.allianz.de/service/tools/schaden-melden/
Hier können Sie gerne die Schadenbilder anhängen.
- telefonisch unter 0800 4100 117 (Mo-Fr von 08:00-20:00 Uhr)
- mit Unterstützung Ihres Vertreters. Sie haben dessen Kontaktdaten derzeit nicht zur Hand? Diese finden Sie hier: https://www.allianz.de/agentursuche/
Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis, dass ausschließlich die Kollegen vom Schadenservice Ihnen mitteilen, ob solch ein Schaden reguliert wird, da vorab der Vertragsumfang geprüft wird.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.
Liebe Grüße,
Lisa