Hallo Stef8814,
es ist schön, dass Sie sich für eine Haftpflichtversicherung bei uns interessieren.
Vorvertragliche Anzeigepflichtet bedeutet, dass man alle Angaben, nach denen der Versicherer im Antrag fragt, wahrheitsgemäß beantworten muss. Das bedeutet, der Antragsteller muss der Versicherung alle Gefahrenumstände, die ihm bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung bekannt sind, nennen.
Üblich ist hier vor allem die Frage, ob bereits eine gleichartige Versicherung bestand und ob in den letzten Jahren Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erhoben wurden.
Daher empfehle ich Ihnen unbedingt alle Schäden, welche Sie in den letzten 5 Jahren gemeldet haben, anzugeben, da Sie bei Ihrer Partnerin mitversichert waren.
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne die Kolleg:innen aus Ihrer/einer Allianzagentur zur Verfügung.
Haben Sie schon eine Vertretung gewählt?
Wenn nicht, schauen Sie einfach unter folgendem Link: https://www.allianz.de/agentursuche/
Hier finden Sie bequem eine Vertretung ganz in Ihrer Nähe.
Auf unserer Homepage können Sie sich vorab über die Leistung in unserer Haftpflichtversicherung informieren
https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/privat-haftpflichtversicherung/
Beste Grüße
Nancy