Gesetzliche Bestimmungen für Haftpflichtschäden
Im nächsten Monat möchte ich, 18 Jahre und exmatrikuliert, ein freiwilliges unentgeltliches Praktikum an einer Grundschule absolvieren. Im Vertrag besagter Schule lautet ein Stichpunkt: "Für Haftpflichtschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.". Was bedeutet das für mich?
Reicht zu diesem Praktikum eine Unfallversicherung der Eltern?
MfG Moritz Vogt
Reicht zu diesem Praktikum eine Unfallversicherung der Eltern?
MfG Moritz Vogt