Regressansprüche der Sozialversicherungsträger bei gemeinsamer Haftpflicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin durch Zufall auf eine Artikel des Verbraucherschutzzentrums in Bremen gestoßen. Demnach kann es bei einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung (bei unverheirateten Paaren) bei Personenschäden unter den Versicherungsnehmern zu Problemen kommen.
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/unverheiratete-paare-muessen-bei-haftpflichtversicherungen-aufpassen
Enthält die gemeinsame Haftpflichtversicherung bei der Allianz eine Klausel, wonach bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden mitversichert sind ?
Vielen Dank!
Marion