2014-04-08T17:37:11Z
Hallo 12 tower,
danke für Ihre Nachricht, das ist natürlich ärgerlich.
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie sich bereits bei der Allianz zu Ihrer Haftpflichtversicherung erkundigt haben?
Wenn nicht, können Sie sich hierzu gern jederzeit an die Schadenhotline wenden.
Die richtige Nummer lautet: 08004100117
Meine Kolleginnen und Kollegen können nach einem kurzen Datenabgleich in Ihre Vertragsdaten sehen und helfen gerne weiter.
Alternativ dazu haben Sie immer die Möglichkeit sich an Ihre Allianz Vertretung vor Ort zu wenden.
Freundliche Grüße
Susann
2014-04-08T17:49:49Z
Ja ich habe mich bereits an meine Haftpflicht gewendet. Mir wurde gesagt ich müsste nicht dafür Haften. Der Geschädigte sieht das natürlich überhaupt nicht ein das seine Versicherung bzw. Er selbst (Teilkasko/Selbstbeteiligung) bezahlen soll. Da wird das Schreiben von seinem Anwalt nicht lange auf sich warten lassen.
Na mal sehen.
Danke für die schnelle Antwort.
2014-04-08T18:33:26Z
Hallo 12tower,
Sehr gerne und jederzeit wieder.
Freundliche Grüsse
Kristina
Richtige Antwort
2014-04-08T19:16:34Z
Hallo,
Die Frage bereitet mir gerade Kopfzerbrechen. Meiner Meinung ist durch Ihren Sonnenschirm ein Sachschaden entstanden. Also haften Sie dafür eigentlich auch. Nun gibt es aber auch verschiedene Tarifgenerationen, weshalb ich mir nicht 100%ig sicher bin.
Wenn ich einen Tip geben darf: Machen Sie einen Termin bei Ihrem zuständigen Vertreter und rufen Sie gemeinsam die Schadenhotline an. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, alles mögliche getan zu haben und sollten Sie wirklich nicht für den Schaden haftbar gemacht werden können, hilft Ihnen die Haftpflichtversicherung auch, unberechtigte Ansprüche des Geschädigten abzuwehren.
Liebe Grüße
Maik
2014-04-09T02:40:41Z
Danke. Mal warten wad jetzt passiert.
2014-04-09T14:44:13Z
12tower schrieb: Ja ich habe mich bereits an meine Haftpflicht gewendet. Mir wurde gesagt ich müsste nicht dafür Haften. Der Geschädigte sieht das natürlich überhaupt nicht ein das seine Versicherung bzw. Er selbst (Teilkasko/Selbstbeteiligung) bezahlen soll. Da wird das Schreiben von seinem Anwalt nicht lange auf sich warten lassen.
Na mal sehen.
Danke für die schnelle Antwort.
Wenn der Fall Eintritt, fragen Sie nach der passiven Rechts-Schutzfunktion in Ihrer Privathaftpflicht. Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen ist auch eine Aufgabe der PHV.
Fragen Sie mal ob Ihr Versicherer die Wetterdaten eingesehen hat - wenn Wind/Sturm der Grund für die Ablehnung war? Oder eventuell Zielt der Versicherer darauf ab, dass Ihnen kein schuldhaftes Verhalten Nachweisbar ist?
2014-04-09T16:34:01Z
Meine PHV Haftet bei unberechtigten Ansprüchen. Wurde mir heute mitgeteilt.Es wurde eine ungefähre Uhrzeit des Schadens angegeben. Ich selbst war nicht zu Hause / Arbeiten.
2014-04-09T17:07:51Z
Hallo 12tower,
es freut mich, dass Ihre Anfrage nun gelöst wurde und dies ein gutes Ende genommen hat.
Danke für die Rückmeldung über Ihren Bearbeitungsstand.
Gerade bei solchen Wettererscheinungen wie Sturm oder Gewitter haben wir die Möglichkeit Anfragen an Wetterdienste zu stellen und uns bestimmte Wetterlagen bestätigen zu lassen.
Diese kann man nur selten voraussehen und Maßnahmen treffen. In Ihrem Fall den Schirm vom Balkon nehmen.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
Oliver
2015-04-18T12:25:58Z
Hallo an Alle,
gestern am 17.04.2015 zwischen 15 und 16 Uhr, war etwas windig, als der Nachbar Sonnen schirm plötzlich hoch schießt und auf unsere Terrasse und SAT Anlage stürzt.
Grund warum der Schirm hoch fliegen konnte, der war nicht zu gebunden nur zusammen geklappt.
Wir haben Fotos gemacht, wo zu sehen ist das der Sonnenschirm auf unsere Anlage hängt.
Die Nachbarin möchte den Schaden nicht anerkennen, die glaubt nicht das der Sonnen schirm 11 meter fliegen kann.
Wer kann uns sagen, was wir machen sollen und wer da für Haftet.
2015-04-18T13:07:34Z
Hallo hans.gebert1,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Prinzip hat Maik Gey Ihre Frage schon beantwortet.
Durch den Sonnenschirm Ihrer Nachbarin ist ein Sachschaden entstanden. Also haftet sie dafür mit ihrer Haftpflichtversicherung.
In Ihrem speziellen Fall müssen außerdem mehrere Fragen geklärt werden. Wohnen Sie und Ihre Nachbarin in einem Eigentumshaus oder einer Mietwohnung, welche Windstärke war gegeben, ist die Satellitenschüssel in Ihrem Vertrag versichert usw. Daher kann ich Ihnen nicht sagen, wer dafür haftet.
Letztlich obliegt die Beweispflicht bei Ihnen. Daher ist es ratsam, dass man unmittelbar nach dem Schadenereignis Fotos macht, woraus ersichtlich ist, dass der Schirm die Schadenursache war.
Ich schlage Ihnen daher auch vor, Sie gehen auf Ihren Vertreter zu oder versuchen noch einmal mit Ihrer Nachbarin zu reden.
Sollte es zum Äußersten kommen, könnten Sie auch darüber nachdenken, Ihre Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden, in Anspruch zu nehmen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns auf dem Laufenden halten, wie der Fall aus geht.
Liebe Grüße
Carolin