Neue LuftVo ab 7.4. Flugmodelle/Drohnen weiterhin in der PHP mit versichert ?
Laut neuen Bestimmungen ("Drohnenverordnung") gilt sowohl für Flugmodelle (privat/Freizeit) als auch für UAS folgendes:
Zitat:
"Versicherungspflicht
Für das unbemannte Luftfahrtgerät muss eine Haftpflichtversicherung nach den Vorschriften gemäß § 33 ff. LuftVG (Haftungshöchstbetrag § 37 Abs. 1a) in Verbindung mit § 101 ff. LuftVZO abgeschlossen sein. Da es sich jeweils um den Betrieb eines Luftfahrzeugs handelt, sind Unfälle, die von sog. Drohnen verursacht werden, in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Vielmehr ist eine sog. Halter-Haftpflichtversicherung erforderlich. "
"Definition
Unter dem Oberbegriff „unbemannte Luftfahrtgeräte", umgangssprachlich „Drohnen", fasst man unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle zusammen."
Sind diese gesetzlichen Bestimmungen bei einem Einschluss in meine private HP erfüllt ?
Zitat:
"Versicherungspflicht
Für das unbemannte Luftfahrtgerät muss eine Haftpflichtversicherung nach den Vorschriften gemäß § 33 ff. LuftVG (Haftungshöchstbetrag § 37 Abs. 1a) in Verbindung mit § 101 ff. LuftVZO abgeschlossen sein. Da es sich jeweils um den Betrieb eines Luftfahrzeugs handelt, sind Unfälle, die von sog. Drohnen verursacht werden, in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Vielmehr ist eine sog. Halter-Haftpflichtversicherung erforderlich. "
"Definition
Unter dem Oberbegriff „unbemannte Luftfahrtgeräte", umgangssprachlich „Drohnen", fasst man unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle zusammen."
Sind diese gesetzlichen Bestimmungen bei einem Einschluss in meine private HP erfüllt ?