Haftpflicht und Glasschaden in Mietwohnung
Thomas Ulbricht
Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung Ines.
Geprüft wurde leider gar nichts - es wurde gleich auf eine Glasversicherung hingewiesen und gesagt, dass die Allianz Haftpflicht für einen derartigen Schaden nicht aufkommt. Die Vertretung wiederum verweist mich an die Schadenshotline.
Nun stehe ich da.
Vielleicht muss ich mal checken, ob das andere Gesellschaften auch so handhaben.
Gruss
Thomas Ulbricht
Guten Morgen,
In der Privathaftpflicht sind zwar "gemietete Sachen" mitversichert, aber nicht alles. Fällt Ihnen z.B. etwas ins Waschbecken, und das wird undicht, zahlt ihre Haftpflichtversicherung den Zeitwert des Waschbeckens, wenn der Vermieter Eigentümer des Waschbeckens ist.
Anders sieht es bei Glasschäden in Ihrer gemieteten Wohnung aus. diese sind generell nicht Bestandteil einer Privathaftpflichtversicherung. Der Grund liegt darin, dass Sie sich gegen das Glasbruchrisiko versichern
k ö n n t e n.
Handelt es sich jedoch bei dem Glasschaden um die Eingangstüre des von Ihnen bewohnten Mehrfamilienhauses, sähe die Sache vermutlich wieder anders aus, da sie diese ja nicht mitgemietet haben.
Die Aussage Ihres Vertreters, sich an die Schadenhotline zu wenden, halte ich für schwach.
Gerade im Schadenfall soll Ihr Vertreter sich darum kümmern, sonst könnten Sie sich ja direkt bei einem
Billigversicherer versichern.
LG
Ute