Privathaftplicht
Meine Lebensgefährtin zieht zu mir, es wurde Ihr gesagt, die Haftpflichtversicherung die früher abgeschlossen wurde als die andere Versicherung,die muss beibehalten werden. Das heißt die ältere Versicherung muss gekündig werden. ich glaube darüber gibt es keine Rechtssicherheit. Sondern das ist nur eine Absprache zwischen den Versicherungen.