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Gelöschter Nutzer

Hausratsversicherung mit Fahrradversicherung

Wir nehmen an, das mein Fahrrad Nachts in der Stadt gestohlen wurde. Das Fahrrad wurde gebraucht für 400 EURO gekauft und war abgeschlossen. Würde man die vollen 400 EURO zur Wiederbeschaffung eines neuen Rades erhalten und müssen für eine Auszahlung Dokumente (Kaufvertrag, Quittung, etc.) vorhanden sein? Wenn ja welche Dokumente werden für eine Erstattung benötigt?

Richtige Antwort
2014-05-16T14:42:21Z
  • Allianz hilft
  • Freitag, 16.05.2014 um 16:42 Uhr
  • zuletzt editiert von David.
Hallo Basskuscheln,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es ist natürlich enttäuschend, wenn man nicht mal sein Fahrrad angeschlossen irgendwo hinstellen kann. Beim Abschluss einer Hausratversicherung im Tarif „Optimal“ bietet die Allianz die Fahrradversicherung als Grundbaustein an und verzichtet hierbei auf die sogenannte Nachtzeitklausel, so dass die Fahrradversicherung als Baustein der angebotenen Hausratversicherung rund um die Uhr und ohne etwaige zeitliche Einschränkung bestand hat. Auch ein Kaufvertrag mit ausgewiesenen Kaufpreis gilt hier als Nachweis und die Entschädigung erfolgt in Höhe des nachgewiesenen Kaufpreises. Sollte kein Nachweis vorliegen, wird je nach Tarif eine pauschale Entschädigung gezahlt.

Freundliche Grüße
Conny
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2 Kommentare
2014-05-16T15:12:55Z
  • Freitag, 16.05.2014 um 17:12 Uhr
Hallo,

ich gehe jetzt mal von der Situation aus, dass Dein Fahrrad im Vertrag mitversichert ist.
Dann geht der schnellste Weg über den Vertreter. Zur Schadenaufnahme bringst Du alles mit, was Du zu dem Fahrrad hast. Quittungen oder Belege. Das Wichtigste ist aber eine Polizeianzeige mit Tagebuchnummer.
Der Vorgang sollte dann innerhalb von 3 Arbeitstagen abgewickelt sein.

Liebe Grüße

Maik

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