MediaMarkt Plusschutz - Neupreiserstattung wenn Reparatur nicht möglich
Guten Tag,
ich habe heute zum Kauf eines Microsoft Surface Pro 4 im MediaMarkt Wiesbaden-Äppelallee eine 4-jährige PLUSSCHUTZ-Versicherung (400 EUR) abgeschlossen. Angepriesen wurde vom Personal (Verkauf, Kreditabteilung, Information) insbesondere eine Erstattung des Kaufpreises (vgl. Neupreiserstattung), sollte bei einem technischen Defekt eine Reparatur nicht möglich sein, da ein Austausch der beschädigten Teile technisch nicht möglich ist (beispielsweise fest verlötete Speicherbausteine, verklebte Akkus, etc.).
Ich habe auch telefonisch bei der Hotline der Allianz (Tel. 0800/5544010) nachgefragt, ob diese Angaben des MediaMarkt Personals korrekt ist und in beiden Fällen (PLUSSCHUTZ für 2 Jahre/ 4 Jahre) eine Neupreiserstattung erfolgt, sollte eine Reparatur des versicherten Gerätes nicht möglich sein. Die Antwort lautete: ja.
Zu Hause fiel mir allerdings auf, daß diese Leistung " Neupreiserstattung - wenn Reparatur nicht möglich" nur beim PLUSSCHUTZ für 2 Jahre explizit aufgeführt ist. Beim PLUSSCHUTZ für 4 Jahre ist lediglich angegeben "Neupreiserstattung - bei Diebstahl, Einbruch, Raub".
In beiden Fällen ist durch zwei Sternchen (**) angemerkt: Bei Sachschäden, die über die gesetzliche Gewährleistung oder Herstellergarantie hinaus gehen.
Dieser Satz ist in Zusammenhang mit Diebstahl, Einbruch, Raub m.E. völlig sinnlos, da mir keine gesetzliche Gewährleistung oder Herstellergarantie in diesem Zusammenhang bekannt ist.
In den mir ausgehändigten AVB (Fassung Juni 2015) steht zudem unter §3 (3.1 Leistungsumfang im Falle einer möglichen Reparatur): "Kann das versicherte Gerät nach Feststellung durch das von uns beauftragte Reparaturunternehmen nicht mehr repariert werden, so erfolgt ein unverzüglicher Austausch des Geräts gegen ein Gerät gleicher Art und Güte."
Meine Fragen lauten nun:
Ein "Austausch" gegen ein Gerät "gleicher Art und Güte" bedeutet, daß beispielsweise nach 3 Jahren mein Gerät gegen ein (gebrauchtes) Gerät der selben Art getauscht wird, da vermutlich ein Neugerät gleichen Typs nicht mehr verfügbar sein wird. Eine Neupreiserstattung findet demnach in keinem Fall statt, ist das korrekt?
Laut §2 (2.2) ersetzen Sie auch Akkus, deren Kapazität unter 50% gefallen ist.
Wenn nun, wie beim Microsoft Surface u.a. der Austausch des Akkus technisch nahezu unmöglich ist (vgl. https://www.ifixit.com/Teardown/Microsoft+Surface+Pro+3+Teardown/26595) - wie regulieren Sie in einem solchen Fall?