Frage zu Direktversicherung
Hallo,
Ich habe bei der Allianz seit 1998 eine Direktversicherung (Abruftarif) und bin selbst Versicherungsnehmer.
In
den Vertragsdetails steht: "Es kann am 01.11.2021 oder an den darauf
folgenden 5 Jahrestagen eine einmalige Kapitalzahlung abgerufen
werden." Ist das wirklich der Fall, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt noch
berufstätig bin ? Falls Ja , hätte das negative steuerliche
Auswirkungen ?
den Vertragsdetails steht: "Es kann am 01.11.2021 oder an den darauf
folgenden 5 Jahrestagen eine einmalige Kapitalzahlung abgerufen
werden." Ist das wirklich der Fall, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt noch
berufstätig bin ? Falls Ja , hätte das negative steuerliche
Auswirkungen ?
Vielen Dank
Andreas