Übertragung der betrieblichen Altersvorsorge - Portierung der bAV
Kein Versicherungsunternehmen hat diesen vom Gesetzgeber auferlegten gesetzlichen Durchführungsweg als Prioritätsfall auf dem Schirm, speziell wenn es ein Versicherungsvertrag ist, der von einem fremden Versicherungsunternehmen übernommen werden soll, oder das Versicherungsunternehmen selbst das Deckungskapital des Durchführungsweges abgeben soll.
Achtung Hinweis für Arbeitgeber:
Beantragt ein neuer Arbeitnehmer seinen Rechtsanspruch auf die Übertragung seiner bestehenden Betriebsrente auf das von Ihnen vorhandene Betriebsrentenkonzept, sollte diese Portierung rechtskräftig und ausführlich über die daraus entstehenden Vor- und Nachteile Dokumentiert werden, damit keine langfristige Haftungsfalle für Sie als neuer Arbeitgeber entsteht.
Mit dem Versicherungsformular der Deckungskapitalübertragung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG haben Sie als neuer Arbeitgeber keine rechtskräftige Dokumentierung der Portierung umgesetzt und Ihr neuer Arbeitnehmer kann zukünftig die entstandenen Nachteile bei Ihnen rechtskräftig einklagen.