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HF24

Pensionskasse Vertrag von 2002/ Einkommensteuer berechnen

Hallo,

ich bin hier in der Community zwar fündig geworden, Fragen dazu wurden gestellt doch leider finde ich keine öffentlichen Antworten darauf.


Ich möchte meine betriebliche Altersvorsorge kündigen, im Betrieb und mit der Allianz ist alles geklärt, der Vertrag kann gekündigt werden und die Auszahlung des Rückkaufwertes kann erfolgen. Ich wurde jedoch von beiden Seiten darauf hingewiesen das ich eventuell viele Steuern zahlen muss und ich mich von einem Steuerberater beraten lassen soll. Ich erledige aus Kostengründen meine Einkommenssteuererklärung selbst, einen Steuerberater kann ich mir nicht leisten. Im Internet liest man dazu das auch ein Versicherungsfachmann dazu eine Auskunft geben kann. 


Ich würde mich über eine aussagekräftige Antwort freuen.

Richtige Antwort
2023-01-09T07:09:25Z
  • Montag, 09.01.2023 um 08:09 Uhr
Guten Morgen HF24,

schade, dass Sie Ihre Pensionskasse kündigen möchten.
  • Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine von fünf möglichen Formen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – daneben gibt es noch Direktversicherung, Pensionsfonds, Unterstützungskasse sowie Pensionszusage.
  • Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung für die bAV, die von Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder beiden Seiten gemeinsam finanziert wird (sogenannte "Mischfinanzierung")
  • Pensionskassen funktionieren wie eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rentenversicherung – mit staatlicher Förderung. Diese Förderung besteht in Steuervorteilen, wie einer nachgelagerten Besteuerung und Steuerbefreiungen in begrenztem Rahmen.
  • Die Allianz selbst bietet die Pensionskasse für Neukunden nicht mehr an. Allerdings gibt es verschiedene andere Optionen, über den Arbeitgeber für den Ruhestand vorzusorgen.

Die Besteuerung der Betriebsrente erfolgt erst bei der Auszahlung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Damit erhöht die Betriebsrente in der Steuererklärung das steuerpflichtige Einkommen. Zudem fallen zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, wenn der Rentner gesetzlich krankenversichert ist. Entscheidet man sich für eine Einmalzahlung, ist auch eine Steuererklärung an das Finanzamt notwendig.


Gerne stehen Ihnen die Kolleg:innen aus der Fachabteilung Leben für weitere Fragen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 41 00 104 (Mo-Fr,08-20Uhr) zur Verfügung.



Beste Grüße 

Loreen

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8 Kommentare
2023-01-09T07:43:20Z
  • Montag, 09.01.2023 um 08:43 Uhr
Hallo Loreen,

ich dachte Verträge von vor 2005 werden steuerlich anders behandelt als die nach 2005, oder gilt das nur wenn der reguläre Ablauf eintritt ? Von meinem Bruttolohn wurden 70,- € und vom AG 20,- € einbezahlt. Das würde bedeuten ich muss diesen Rückkaufswert (nehmen wir mal an 27000,- €) in irgendeiner Anlage bei der Steuererklärung angeben, zum Bruttoeinkommen kann ich das ja nicht dazurechnen das wird ja aus der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.

Klingt schon wieder kompliziert, da muss man wahrscheinlich doch zu einem Steuerberater gehen und hunderte von Euro investieren die dann neben der Steuer auch wieder fehlen.

Ich muss diese Pensionskasse kündigen um meinen Kredit abzuzahlen da ich in einem Jahr zu meiner Frau ziehe und dort mit 61 keine Arbeit mehr bekommen werde, also ALG2 für zwei Jahre und dann vorzeitig in Rente und von ALG2 kann ich den Kredit nicht zurückzahlen.


2023-01-09T08:34:51Z
  • Montag, 09.01.2023 um 09:34 Uhr
Hallo HF24,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Sorry, Verträge vor 2005 habe ich doch glatt überlesen.

Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, d. h. Sie dürfen Teile Ihres Gehalts mit staatlicher Förderung in eine Betriebsrente bzw. Betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen. Über die Form der betrieblichen Altervorsorge entscheidet der Arbeitgeber, der seit 2019 dazu verpflichtet ist, einen Zuschuss von 15 Prozent zur Betriebsrente zu leisten.

Auszahlungsbeginn der bAV aus einer Pensionskasse ist deren Laufzeitende bzw. Ihr Renteneintritt – unabhängig davon, ob Sie mit 62 oder erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Je später der Renteneintritt, also der Zeitpunkt, ab dem Sie nicht mehr arbeiten, desto höher die spätere monatliche Rente.

Ist die Direktversicherung vor 2005 steuerfrei?
Ab dem Jahr 2005 können Arbeitnehmer bei einer vor 2005 abgeschlossenen Direktversicherung zwischen der Steuerbefreiung der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG und der Fortführung der Pauschalbesteuerung der Beiträge nach § 40b a.F. EStG wählen.

Steuerfreie Betriebsrente wegen der Pauschalbesteuerung: Wahlrecht bei Altverträgen entscheidet über Steuerpflicht in der Rentenzahlphase.

Liegt das Abschlussdatum vor dem 1. Januar 2005, gilt die alte Regelung. Danach wurden Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge pauschal mit 20 Prozent besteuert. Dadurch war die einmalige Auszahlung der Direktversicherung aus einem Altvertrag in der Regel steuerfrei.

Zur weiteren Klärung bitte ich Sie, sich mit unseren Spezialisten aus der Vertragsabteilung in Verbindung zu setzen.

Warum?
Hier bedarf es einen Blick in ihre Vertragsakte.

Diese erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 41 00 104 (Mo-Fr, 08-20Uhr).

Beste Grüße
Loreen
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2023-01-09T08:38:32Z
  • Montag, 09.01.2023 um 09:38 Uhr
Hallo Loreen,


kann ich Ihnen die Vertragsnummer zusenden ?

2023-01-09T08:52:14Z
  • Montag, 09.01.2023 um 09:52 Uhr
Hallo HF24,

aber selbstverständlich unterstütze auch ich Sie bei Ihrer Anfrage und leite diese an meine zuständigen Kolleg:innen weiter.

Hierzu benötige ich folgende persönliche Daten, welche Sie mir bitte an allianzhilft.dialog@allianz.de zukommen lassen.

•Ihren kompletten Namen und Usernamen aus dem Forum
•Ihre Anschrift und auch
•Ihre Vertragsnummer
•Ihr Geburtsdatum

Sobald mir Ihre Daten vorliegen, machen wir von dort gerne gemeinsam weiter.

Einen verbindlichen Termin, wann Sie mit einer Antwort rechnen können, kann ich nicht nennen.
Bitte haben Sie daher etwas Geduld.

Beste Grüße
Loreen
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2023-01-09T08:57:09Z
  • Montag, 09.01.2023 um 09:57 Uhr
Hallo Loreen,


danke das mache ich, die Daten sind gleich unterwegs.

2023-01-09T09:15:05Z
  • Montag, 09.01.2023 um 10:15 Uhr
Hallo HF24,

vielen Dank für den Hinweis.

Ich habe Ihren Mail Eingang vernommen.
Die weitere Korrespondenz erfolgt dann ausschließlich via E-Mail.

Beste Grüße
Loreen
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2023-01-26T10:29:29Z
  • Donnerstag, 26.01.2023 um 11:29 Uhr
Hallo HF24,


nach Einsicht in Ihren Vertrag konnte ich feststellen, dass bereits am 10.01.2023 ein Schreiben an Sie versandt wurde.


Gehe ich recht in der Annahme, dass Ihr Anliegen somit geklärt werden konnte?

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, kommen Sie gerne erneut auf uns zu.


Alternativ erreichen Sie die zuständigen Kolleg:innen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 41 00 104 (Mo- Fr., 08- 20 Uhr).


Beste Grüße und einen schönen Tag

Loreen 

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