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vielen Dank für Ihre Anfrage. Immer mehr Arbeitnehmer verfügen über eine betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV). Diese wird vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen und ist somit nicht direkt steuerlich absetzbar. In der Steuererklärung sind nur die Einkünfte zu deklarieren, die tatsächlich steuerpflichtig sind. Mögliche Ausnahme: Sonderzuwendungen durch Arbeitgeber Es gibt nur eine Konstellation, bei der Arbeitnehmer doch Angaben zu bAV-Beiträgen in der Steuererklärung machen müssen. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer im Veranlagungsjahr Sonderzuwendungen durch den Arbeitgeber erhalten hat, die in die bAV geflossen sind. Bei weiteren Fragen bitte ich Sie, sich an Ihren Steuerberater bzw. einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden.