Allianz Sparbrief
Gibt es auch eine steuerliche Berücksichtigung der Einzahlung? (Einmalig oder bei Einzahlung in zwei Tranchen)
Gibt es auch eine steuerliche Berücksichtigung der Einzahlung? (Einmalig oder bei Einzahlung in zwei Tranchen)
Hallo R-M Jendro,
das ist eine spannende Frage die viele unserer Kunden beschäftigt.
Grundsätzlich gilt:
Die Beiträge für Rentenversicherungen wie zum Beispiel dem Allianz Schatzbrief können ab 2010 als Sonderausgaben nur noch abgezogen werden, wenn
- die Vertragsbedingungen als BasisRente zertifiziert sind und
- Sie der Übermittlung Ihrer Beitragszahlung an die Finanzverwaltung eingewilligt haben.
Sind die Voraussetzungen zu Ihrer Versicherung erfüllt, übermitteln wir die gezahlten Beiträge jährlich elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. Die elektronische Datenübermittlung ist Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug von Beiträgen für Basisrente.
Außerdem können die Beiträge zu Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Beiträge zu Pflegeversicherungen im gesetzlich vorgegebenen Rahmen als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
In diesem Fall werden die Beiträge für eine bestehende Berufsunfähigkeitsvorsorge oder Pflegevorsorge einzeln in der jährlichen Beitragsbescheinigung ausgewiesen.
Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße
Angie
Hallo R-M Jendro,
das ist eine spannende Frage die viele unserer Kunden beschäftigt.
Grundsätzlich gilt:
Die Beiträge für Rentenversicherungen wie zum Beispiel dem Allianz Schatzbrief können ab 2010 als Sonderausgaben nur noch abgezogen werden, wenn
- die Vertragsbedingungen als BasisRente zertifiziert sind und
- Sie der Übermittlung Ihrer Beitragszahlung an die Finanzverwaltung eingewilligt haben.
Sind die Voraussetzungen zu Ihrer Versicherung erfüllt, übermitteln wir die gezahlten Beiträge jährlich elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. Die elektronische Datenübermittlung ist Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug von Beiträgen für Basisrente.
Außerdem können die Beiträge zu Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Beiträge zu Pflegeversicherungen im gesetzlich vorgegebenen Rahmen als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
In diesem Fall werden die Beiträge für eine bestehende Berufsunfähigkeitsvorsorge oder Pflegevorsorge einzeln in der jährlichen Beitragsbescheinigung ausgewiesen.
Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße
Angie