Hallo Asprey,
schade, dass Sie Ihre Allianz Direktversicherung Klassik kündigen möchten. Die Allianz Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV), mit der Sie Ihre Altersvorsorge ergänzen können.
Ob eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), zu welcher Ihr Vertrag gehört, gekündigt werden kann, muss anhand Ihres Vertrages ermittelt werden.
Um dies zu prüfen, gebe ich Ihre Anfrage gerne an die zuständigen Kolleg:innen der Vertragsabteilung weiter. Dafür benötige ich jedoch noch einige Angaben von Ihnen. Senden Sie mir bitte eine E-Mail mit den folgend benötigten Daten an allianzhilft.dialog@allianz.de zu:
- Ihren Usernamen aus unserem Forum
- Ihre persönlichen Kontaktdaten
- Ihre aktuelle Postanschrift
- die betreffende Vertragsnummer
Die Nennung Ihres Usernamens dient einer korrekten Zuordnung Ihrer E-Mail.
Nachfolgend noch eine kurze allgemein Erläuterung zum Thema "Kündigung der Betrieblichen Altersvorsorge":
Grundsätzlich ist ausschlaggebend, wie der betreffende Vertrag (aktuell) geführt wird.
1) Ist man noch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt und in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis?
2) Scheidet man bei seinem Arbeitgeber aus weil man in Rente geht und Altersrente aus der Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) bezieht?
3) Führt man den Vertrag momentan privat und nicht als aktive BAV?
1) Sofern man bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist und in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht, eine Kündigung auch nicht in Aussicht ist, dann gibt es die Möglichkeit, den Vertrag im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber - als Versicherungsnehmer - zu kündigen.
Hier sollte man sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und die Zustimmung zur Kündigung einholen.
Es sollte jedoch beachtet werden, dass auch dann der Rückkaufswert ggf. versteuert werden und Sozialabgaben gezahlt werden müssen. (Es ist zu unterscheiden, ob der Vertrag nach §3.63 EStG abgeschlossen war oder nach §40b)
2) Sollte man beim Arbeitgeber ausgeschieden sein, weil man Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, kann man mit Vorlage einer Kopie des Altersrentenbescheides den Vertrag vorzeitig auflösen.
3) Ist man beim Arbeitgeber ausgeschieden oder das Ausscheiden ist bereits bekannt, bestehen bereits gesetzlich unverfallbare Ansprüche gemäß des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Dies hat zur Folge, dass die Versicherung mit dem Ausscheiden den gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen gemäß §2 Abs.2 BetrAVG unterliegt. Den Wert der
Versicherung kann man in diesem Fall nicht vorzeitig kündigen, beleihen oder abtreten.
Sofern eine Kündigung unter den o.g. Punkten in Frage kommt, ist eine Kündigung gemäß der Zahlungsweise möglich (zahlt man jährlich, dann zum Jahrestermin, zahlt man monatlich, kann man jeweils zum nächsten Monatsersten kündigen).
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die durch die Fachabteilung Leben angeforderten Unterlagen müssen vor einer möglichen Auszahlung vorliegen.
Zur Unterlageneinreichung stehen unseren Kunden folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Bei auftretenden Rückfragen finden Sie die Kontaktdaten der zuständigen Vertragsabteilung oben rechts auf Ihren Vertragsunterlagen oder kontaktieren die kostenfreie 0800 41 00 104 (Mo-Fr 08-20 Uhr).
Beste Grüße
Vanessa