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Gelöschter Nutzer

Kündigung

Ich habe 2003 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Seit 2010 gibt es die Firma nicht mehr. Meine neue Firma wollte die Zahlung nicht übernehmen. So zahle ich in die Vorsorgeversicherung der neuen Firma und die alte Vorsorgevers. läuft beitragsfrei. Nun wollte ich aus persönlichen Gründen die alte V. kündigen und den derzeitigen Rückkaufswert in Anspruch nehmen. Jetzt erhielt ich die Antwort, dass Sie die Kündigung bedauern aber eine Auszahlung der Leistung nicht möglich ist weil der Gesetzgeber verlangt, dass diese Versicherung für die Altersvorsorge verwendet werden muss. Am Ende des Briefes steht: Die Versicherung wird unverändert weiter geführt.
Im Vertrag gibt es aber den Punkt der eine Kündigung genau beschreibt. Was soll ich davon halten und was soll ich tun?

1 Kommentar
2014-08-12T09:10:30Z
  • Allianz hilft
  • Dienstag, 12.08.2014 um 11:10 Uhr
Hallo Herr Schwanke,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich hatte bereits vor einigen Tagen eine ähnliche Frage beantwortet. Dort ging es auch um die Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge. In dem Fall eine Direktversicherung.
https://forum.allianz.de/questions/wie-lauft-eine-kundigung-einer-direktversicherung-klassic-ab

Handelt es sich bei Ihrer Versicherung auch um eine solche Direktversicherung? Dann ist es richtig, dass der Vertrag unverändert bis zum Ablauf oder Renteneintritt weitergeführt wird.

Da es verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt, empfehle ich Ihnen die Kontaktaufnahme mit den Kollegen der Vertragsabteilung unter der Rufnummer 0800 4100104 (kostenlos von Mo - Fr von 8 - 20 Uhr). Die Kollegen erklären Ihnen gern nach einem kurzen Datenabgleich Ihre Möglichkeiten zu kündigen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen.

Liebe Grüße
Carolin
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