Kündigung
Ich habe 2003 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Seit 2010 gibt es die Firma nicht mehr. Meine neue Firma wollte die Zahlung nicht übernehmen. So zahle ich in die Vorsorgeversicherung der neuen Firma und die alte Vorsorgevers. läuft beitragsfrei. Nun wollte ich aus persönlichen Gründen die alte V. kündigen und den derzeitigen Rückkaufswert in Anspruch nehmen. Jetzt erhielt ich die Antwort, dass Sie die Kündigung bedauern aber eine Auszahlung der Leistung nicht möglich ist weil der Gesetzgeber verlangt, dass diese Versicherung für die Altersvorsorge verwendet werden muss. Am Ende des Briefes steht: Die Versicherung wird unverändert weiter geführt.
Im Vertrag gibt es aber den Punkt der eine Kündigung genau beschreibt. Was soll ich davon halten und was soll ich tun?