Eine betriebliche Altersvorsorge wird vom Arbeitgeber für seine Angestellten abgeschlossen und die Beiträge für diese Versicherung sind ein Teil des Gehaltes. Zudem wird diese Versicherung vom Gesetzgeber mit einem Steuervorteil gefördert. Als Bedingung für diesen Steuervorteil verlangt der Gesetzgeber, dass diese Versicherung für die Altersversorgung verwendet werden muss. Das heißt, der Zeitpunkt der Auszahlung ist der Eintritt in das vertraglich vereinbarte Rentenalter.
Grundsätzlich ist eine betriebliche Altersvorsorge nur in Ausnahmefällen kündbar. Wurde der vorzeitigen Kündigung zugestimmt, wird eine Nachzahlung von eingesparten Steuern, Sozialabgaben und Verwaltungskosten fällig, da während der Laufzeit der Beitrag vom unversteuerten Bruttoeinkommen abgeht.
Ob bei Ihrem Vertrag eine Auszahlung mit Erreichen des 60. Lebensjahres möglich ist, lässt sich nur nach einem Blick in Ihren Vertrag beantworten. Am schnellsten erhalten Sie die gewünschten Informationen, wenn Sie sich direkt an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Vertragsabteilung wenden. Diese sind Montag – Freitag 8:00 – 20:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4100 104 zu erreichen und beantworten gern alle Fragen.
Wenn Sie möchten, kann ich mich für Sie schlau machen. Da ich dafür Ihre Daten benötige, senden Sie mir bitte Ihre Vertragsnummer, Ihre vollständigen Kontaktdaten und Ihren Usernamen hier im Forum per E-Mail an allianzhilft.dialog@allianz.de
Nehmen Sie in Ihrer E-Mail bitte Bezug zu Ihrer Anfrage hier im Forum, damit ich eine Zuordnung herstellen kann.
Schöne Grüße
Corny