Auszahlung betriebliche Altersversorgung Allianz Direktvers. xxxxxx
o.a. Versicherung hatte meine Frau Birgitta aufgrund Beendigung des Arbeitsverhältnisses gekündigt und bat Ende 2019 aufgrund schwerer Erkrankung um Auszahlung der eingezahlten Beiträge. Nachdem es erst hieß dass die Auszahlung der angesparten Beiträge nach Freigabe des ehemaligen Arbeitgebers und diverser anderer Angaben erfolgen würde, berief man sich Anfang 2020 plötzlich auf § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung und verweigerte die Auszahlung.
Da meine Frau sehr schwer erkrankt ist und eine Rückkehr ins Berufsleben nicht mehr möglich ist, gewährt die Deutsche Rentenversicherung nach diversen Therapien und Rehabilitationsmaßnahmen rückwirkend ab 11.2020 eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Der uns jüngst zugegangenen Bescheid kann wie auch die bereits eingereichten Bescheinigungen können jederzeit nachgereicht werden.
Da wir das Geld gerade jetzt dringendst benötigen und ein zuwarten auf das 67 Lebensjahr bis 2034 als sinnlos zu bezeichnen ist, bitten wir unserem Wunsch nunmehr zu entsprechen und die Auszahlung auf das bereits bekannte Konto.
Vielen Dank für Ihre Mühen
Beste Grüße
Martin