bAV Arbeitgeber im EU Ausland, Arbeitnehmer voll SV-pflichtig in Deutschland
Hallo, ich habe bei Ihrer Lebensversicherungs-AG zwei Verträge zur bAV und Entgeltumwandlung, die im Rahmen eines Arbeitnehmerverhältnisses abgeschlossen wurden. Nun habe ich den Arbeitgeber gewechselt, mein vorheriger Arbeitgeber hat der Übertragung der Verträge zugestimmt und mein neuer Arbeitgeber hat der Weiterführun der Verträge ebenfalls zugestimmt. Allerdings möchte Ihre Versicherungsgesellschaft die Verträge nicht weiterlaufen lassen und hat diese nun beitragsfrei gestellt.
Mit dem Arbeitgeberwechsel bin ich bei einem ausländischen Arbeitgeber (Sitz innerhalb der EU) angestellt, wohne und arbeite aber ausschließlich in Deutschland (keine Entsendung, kein Grenzgänger). Ich bin also auch in Deutschland voll einkommensteuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig und habe einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nach §3 Nr. 63 EStG.
Auch nach mehrmahliger Rückfrage bei der entsprechendem Fachabteilung in Ihrem Unternehmen konnte mir niemand erklären, warum die Übernahme durch Ihre Gesellschaft abgelehnt wird.
Mit besten Grüßen