Zeitwertkonto und ALG1
Sie schreiben auf Ihrer Seite: "Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengelds ist das im letzten
Jahr vor Anspruchsentstehung erzielte Arbeitsentgelt – und zwar ohne Berücksichtigung der geschlossenen Wertguthabenvereinbarung. Das schließt Nachteile durch das Ansparen des Wertguthabens aus."
Jahr vor Anspruchsentstehung erzielte Arbeitsentgelt – und zwar ohne Berücksichtigung der geschlossenen Wertguthabenvereinbarung. Das schließt Nachteile durch das Ansparen des Wertguthabens aus."
Das
bedeutet also z.B.: Ich beziehe nun 5 Jahre lang 70% meines
Bruttosgehaltes aus dem Kapitalkonto. Nach den 5 Jahren habe ich dann
Anspruch auf ALG1 auf Basis meines ursprünglichen Gehaltes?
bedeutet also z.B.: Ich beziehe nun 5 Jahre lang 70% meines
Bruttosgehaltes aus dem Kapitalkonto. Nach den 5 Jahren habe ich dann
Anspruch auf ALG1 auf Basis meines ursprünglichen Gehaltes?
Widerspricht
das nicht den normalen Regeln zur Berechnung und der Rahmenfrist? Ich
würde mich sehr freuen, wenn Sie das konkretisieren könnten und evtl.
auch auf die entsprechenden Gesetzestexte verweisen könnten.
das nicht den normalen Regeln zur Berechnung und der Rahmenfrist? Ich
würde mich sehr freuen, wenn Sie das konkretisieren könnten und evtl.
auch auf die entsprechenden Gesetzestexte verweisen könnten.
Vielen Dank