Kündigung Direktversicherung / Beitragsfrei
Nachdem ich, beim gleichen Arbeitgeber, nicht mehr als Angestellter tätig war, sondern in das Beamtenverhältnis gewechselt habe, konnte diese Versicherung nicht weiter bedient werden (zumindest nicht vom Arbeitgeber).
Daraufhin habe ich ein Schreiben von der Allianz bekommen. Dort wurde mir in Aussicht gestellt, den Vertrag beitragspflichtig fortzuführen (mein Versicherungsvertreter meinte aber, das sei aufgrund meines Beamtenstatus nicht möglich) oder eine Abfindungszahlung zu erhalten. Mein Versicherungsvertreter meinte damals, dass eine Abfindungszahlung keinen Sinn machen würde, da in einem solchen Fall die gesamte Summe versteuert werden müsse und somit nur ca. die Hälfte des Betrages bei mir ankommen würde.
Der Vertrag ist nun (so nehme ich an) "beitragsfrei" gestellt und scheint auf Seiten der Allianz zu ruhen. Ich würde mir diesen Betrag nun aber gern auszahlen lassen. Die Allianz hat mir daraufhin eröffnet (über den Umweg freier Versicherungsvertreter) das eine Auszahlung nun nicht mehr vor dem Renteneintrittsalter 2044 möglich wäre.
Das kann ich ja kaum fassen. Außerdem seien Leistungen aus entsprechenden Verträgen auch nicht vererbbar, sodass, im Falle der Fälle, meine Familie den Betrag auch nicht ausgezahlt bekäme. Auch das kommt mir doch im höchsten Maße sonderbar vor.
Ich wende mich hier direkt an sie, da ich folgende Aussagen von meinem Versicherungsvertreter bekommen habe und ich mich hier entsprechend rückversichern möchte, ob es tatsächlich unter keinen Umständen möglich ist, das der Vertrag vor dem Jahr 2044 aufgelöst wird.
Mit freundlichen Grüßen
S.B