Diese Seite verwendet technisch notwendige Cookies, die ohne Ihre Einwilligung gesetzt werden.
Außerdem möchten wir das „Matomo Cookie“ und „Adobe Analytics“ zur statistischen Analyse des Datenaufkommens verwenden. Mit Klick auf „Bestätigen“ willigen Sie in das Setzen des Matomo Cookies und in Adobe Analytics ein. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen.
Ablehnen Bestätigen
Gelöschter Nutzer

Tarife in der BU

Liebes Allianz-Team,

ich habe verschiedene Angebote für eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf dem Tisch liegen, zusätzlich Empfehlungen von Verbraucherschutzverbänden. Dabei ist von den Allianz-Tarifen "BerufsunfähigkeitsPolice" und "BerufsunfähigkeitsPolicePlus" bzw. BUU und TBUU die Rede. Ist das der gleiche Tarif oder bestehen Unterschiede? An welcher Stelle kann ich alle verfügbaren Tarife einsehen?

Besten Dank!

Richtige Antwort
2014-07-28T07:57:46Z
  • Allianz hilft
  • Montag, 28.07.2014 um 09:57 Uhr
  • zuletzt editiert von David.
Hallo Florian U.,

vielen Dank für die spannende Frage, gerne helfe ich weiter.

Um Tarifdetails zu erfragen und genau erläutert zu bekommen, kann ich Ihnen empfehlen, sich direkt mit unseren Kollegen der Leben-Hotline in Verbindung zu setzen. Diese sind auch für Berufsunfähigkeitstarife zuständig und können Ihnen somit alle notwendigen Informationen dazugeben. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 0800/4100104.

Gerne kann Ihnen Ihre Vertretung vor Ort genauere Informationen zu diesen Tarifen geben. Oder aber Sie schauen auf unserer Produktseite vorbei https://www.allianz.de/vorsorge/berufsunfaehigkeitsversicherung/

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen, falls nicht, freue ich mich von Ihnen zu hören.

Beste Grüße
Sebastian
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?
3 Kommentare
2014-07-28T13:04:06Z
  • Mitarbeiter
  • Montag, 28.07.2014 um 15:04 Uhr
Lieber Florian U.,

Das Besondere, das heißt das PLUS an der BerufsunfähigkeitsPolice Plus ist die Leistung wegen Krankschreibung.

Während bei der "normalen" Berufsunfähigkeitspolice eine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegen muss oder nach sechsmonatiger Unfähigkeit, den Beruf auszuüben, eine Prognose gestellt werden muss, dass dieser Zustand noch weiter anhält, wird beim PLUS-Tarif nach 6 Monaten ununterbrochener Krankschreibung (ärztliche Bescheinigung gem. §5 Entgeltfortzahlungsgesetz oder eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit) die sogenannte Leistung wegen Krankschreibung ohne Wenn und Aber erbracht, und zwar mindestens für sechs Monate, längstens für maximal 18 Monate.
2014-07-29T13:35:24Z
  • Mitarbeiter
  • Dienstag, 29.07.2014 um 15:35 Uhr
Lieber Florian U.,

schön, dass Sie sich für eine BU-Absicherung interessieren.

Ich empfehle bei einer Allianzagentur einfach mal anzufragen und sich dort die Tarife erklären lassen und die dazugehörigen Bedingungen einsehen. Es ist sicher interessant, sich entsprechende Angebote rechnen zu lassen.

Viel Erfolg.

Dateianhänge
    😄