Wie ist die Studentenklausel bei der BU zu deuten?
Liebes Team,
die Studentenklausel der Allianz für eine BU lautet:
„Wenn die versicherte Person Student(in) ist, gilt als Beruf bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit neben dem zuletzt ausgeübten Studium auch das mit dem Abschluss des belegten Studienganges verbundene Berufsbild.“
Wird im Versicherungsfall das zuletzt ausgeübte Studium auch dann von der Allianz geprüft, wenn es in der Zwischenzeit bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, oder ist dann ausschließlich der aktuell ausgeübte Beruf relevant (der auch ganz anders sein könnte als das Studium)?