Leistungen aus Berufsunfähigkeit Plus zu Gunsten Dritter
2003 habe ich eine für meinen Sohn eine Berufsunfähigkeitsversicherung Plus abgeschlossen.
Jetzt ist der Leistungsfall eingetreten. Im Schadensformular wird abgefragt wer die Zahlungen aus dieser Versicherung erhalten soll. Gleichzeitig erfolgt der Hinweis, wenn die Zahlungen nicht an den Versicherungsnehmer erfolgt, erfolgt seitens der Allianz eine Meldung an das Finanzamt.
Nun bin ich sehr verunsichert, da ich der Meinung war, dass Leistungen aus dieser Versicherung komplett steuerfrei sind (Vertragsbeginn 2003).
Welche steuerlichen Auswirkungen haben beide Varianten (Zahlung an Versicherungsnehmer / Zahlung an versicherte Person)?