Frage zu Berufsunfähigkeitsversicherung
ich habe eine generelle Frage zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung. Genau genommen geht es um die Aufnahme einer anderen Tätigkeit im Leistungsfall.
Fall:
- Eine Person arbeitet bis 2017 als Fachinformatiker/in und wird berufsunfähig.
- Drei Jahre später beginnt die Person eine Umschulung zum Erzieher/in.
Nach Abschluss der Umschulung ist ein Berufseinstieg in dem neuen Beruf angestrebt, da ein Weiterarbeiten im ursprünglichen Beruf unmöglich ist.
Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob die BU in diesem Falle weiterzahlen würde. Genau genommen geht es mir um den Gehaltsvergleich. Da laut Versicherungsbedingungen ab mehr als 20% Gehaltsverlust die "bisherige Lebensstellung" nicht mehr gewahrt ist.
Wenn dieser Vergleich nun angestellt wird, wird dieser Vergleich auf Basis des Gehaltes von 2017, also "Gehalt 2017 -20% > Gehalt Erzieher 2022" oder wird die Gehaltsentwicklung des bisherigen Berufs bis 2022 berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form?
Vielen Dank im Voraus.