Kann man nachträglich die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen
Ich habe 2007 eine Rentenversicherung mit zusätzlicher Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Seit dem war ich zweimal für ca 1 Jahr krank geschrieben. Während meiner Krankheit war es mir nicht möglich voraus zu sehen, wie lang ich insgesamt krank sein werde. Kurz nach meiner zweiten Erkrankung hatte ich Kontakt zu meinem Versicherungsberater. Dieser meinte ich hätte Anspruch auf die Leistungen gehabt. Jedoch kein Hinweis darauf, ob diese Forderung noch gestellt werden kann. In allen Texten, die ich bislang gelesen hab, steht nur, dass man seine Krankheit unverzüglich melden soll. So etwas kann- wie auch in meinem Fall- nicht immer möglich sein. Nur um allgemeine Beispiele zu nennen- ich meine Dinge wie psychische Erkrankungen, komatöse Zustände oder andere. Was ich in keinem Text finden könnte sind Erklärungen bis wann spätestens eine solche Erkrankung zu melden ist. Meine beiden Erkrankungen liegen nun schon länger zurück. Wie ich durch kürzliche Berichte gelernt habe sind solche Fristen vom jeweilig Vertrag abhängig. Da ich solche Fristen nicht zu finden sind müsste es somit auch möglich sein die Ansprüche auch nachträglich geltend zu machen. Schließlich bestand zu jeder Zeit der Versicherungsschutz. Durch beide Erkrankungen war es mir nicht möglich dies zeitnah zu melden. Zudem kümmert man sich in solchen Situationen hauptsächlich auf die Wiedererlangung seiner Gesundheit. Allianz als angesehener Versicherer sollte doch auch an der Lösung eines solchen Problems interresiert sein. Ich hoffe sie können mir diesbezüglich Informationen geben, die mir bei diesem Problem weiter helfen können.
Mit freundlichen Grüßen
F.N.