Hinzuverdienstgrenze bei BU
angenommen es wird eine Berufsunfähigkeit anerkannt, so darf ja weiterhin ein anderer Beruf (zum Beispiel etwas nicht handwerkliches, wenn man vorher Handwerker war) ausgeübt werden, solange man unter 80% des vorherigen Verdienstes bleibt.
Unterliegt diese Betrachtung einer Berücksichtigung der Inflation? Wenn man nun mit 25 bereits Berufsunfähig wird (altes Gehalt: 3000€ brutto) und einen neuen Job mit 2.000€ brutto annimmt wäre ja alles okay. In 10 oder 20 Jahren würde das Gehalt allerdings im Laufe der Zeit an die Inflation angepasst, so dass man irgendwann auf ein Gehalt über 2.400€ (80% des vorigen Gehalts) gelangt, obwohl es keinen Kaufkraftzugewinn gab.
Wie wird dies berechnet? Werden die 80% des früheren Gehalts stumpf ohne Inflationsausgleich bis zum Ende der BU-Versicherungsdauer angewandt?
Danke vorab.