Hallo Blumen12,
ich deute Ihre Frage so, dass Sie wissen möchten, welches Einkommen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nach Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit bei der Feststellung der Lebensstellung berücksichtigt wird.
Bei der Prüfung, ob Berufsunfähigkeit besteht, legen wir den zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf zugrunde. Die Berufsunfähigkeit fällt weg, wenn Sie einen neuen Beruf ausüben, der Ihrer bisherigen Lebensstellung mindestens entspricht. Die Lebensstellung ist nicht gewahrt, wenn das neue Einkommen das des alten Berufs deutlich unterschreitet. Dies ist in jedem Fall gegeben, wenn das neue Einkommen weniger als 80% des alten beruflichen Einkommens beträgt. Eine Teilerwerbsminderungsrente oder andere nicht berufliche Einkünfte spielen beim Vergleich der alten und neuen Lebensstellung keine Rolle.
Sollte ich Ihre Frage falsch verstanden haben oder Sie haben weite Fragen dazu, dann haken Sie gerne nach.
BG
Jürgen.