Angaben BU
wenn ich BU Rente beziehe welche Angaben muss ich dann tätigen (Stichwort Jobwechsel) und was muss ich der Versicherung vorlegen (reicht hier die Lohnsteuerbescheinigung des AG?)
Vielen Dank und Grüße
wenn ich BU Rente beziehe welche Angaben muss ich dann tätigen (Stichwort Jobwechsel) und was muss ich der Versicherung vorlegen (reicht hier die Lohnsteuerbescheinigung des AG?)
Vielen Dank und Grüße
wenn Sie eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsvorsorge erhalten, dann sind Sie verpflichtet, dem Versicherer jede Aufnahme einer Erwerbstätigkeit anzuzeigen. Dies können Sie formlos tun. Anruf oder Email reicht.
Wir werden dann ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren durchführen. Regelmäßig brauchen wir wenn möglich einen Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise, gegebenenfalls Informationen zu Ihrer gesundheitlichen Entwicklung. Welche Informationen wir individuell von Ihnen benötigen, bespricht dann Ihre zuständige Leistungsprüferin im Detail mit Ihnen.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Wenn noch was offen ist, haken Sie gerne nach.
Beste Grüße
Jürgen.
Berufsunfähigkeit ist eines der größten existenziellen Lebensrisiken: Falls Sie berufsunfähig erkranken und Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, entstehen meist finanzielle Engpässe – die gesetzliche Erwerbsminderungsrente allein bietet häufig unzureichenden Schutz.
Gerne werde ich Ihr Anliegen einmal bei den Kolleg:innen der Fachabteilung platzieren.
Dazu benötige ich noch ein paar Daten von Ihnen:
- Ihren Vor- und Zuname
- Ihre vollständige Adresse
- Ihren Usernamen aus diesem Forum
- Ihre Versicherungsscheinnummer
Diese senden Sie bitte an allianzhilft.dialog@allianz.de.
Sobald mir Ihre Daten vorliegen, machen wir von dort aus weiter.
Sollten Sie auf der Suche nach einer "schnelleren" Antwort sein, dann haben Sie auch die Möglichkeit sich telefonisch mit meinen zuständigen Kolleg:innen in Verbindung zu setzen. Diese erreichen Sie von Montag bis Freitag (08:00-20:00 Uhr) unter der kostenfreien Rufnummer
0800 41 00 104.
Beste Grüße
Antje
wenn Sie eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsvorsorge erhalten, dann sind Sie verpflichtet, dem Versicherer jede Aufnahme einer Erwerbstätigkeit anzuzeigen. Dies können Sie formlos tun. Anruf oder Email reicht.
Wir werden dann ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren durchführen. Regelmäßig brauchen wir wenn möglich einen Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise, gegebenenfalls Informationen zu Ihrer gesundheitlichen Entwicklung. Welche Informationen wir individuell von Ihnen benötigen, bespricht dann Ihre zuständige Leistungsprüferin im Detail mit Ihnen.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Wenn noch was offen ist, haken Sie gerne nach.
Beste Grüße
Jürgen.