Hallo Schmidt718,
zunächst mal ist entscheidend, ob der Versicherte seinen Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung in gesunden Tagen noch mindestens halbschichtig ausüben kann oder nicht. Ist dies der Fall und übt der Versicherte auch keinen andere Tätigkeit aus, die seiner Lebensstellung entspricht, dann spricht einiges dafür, dass die Leistungsvoraussetzungen für eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung vorliegen. In dem Fall wird die vereinbarte Leistung fällig.
Erhält der Versicherte trotzdem weiterhin Einkommen, obwohl die o.g. Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, dann ist das ohne Belang.
Wenn also Ihr Bekannter tatsächlich seine frühere berufliche Tätigkeit nicht mehr ausübt und dennoch von der BW Versorgungsbezüge erhält und gleichzeitig seine BU-Rente, dann kann das durchaus völlig ok sein.
Nicht ok wäre es allerdings, wenn Ihr Bekannter beispielsweise aufgrund gesundheitlicher Besserung, seine frühere Tätigkeit tatsächlich wider ausübt, dies aber dem Versicherungsunternehmen verschweigt. Sollten Ihre Äußerungen in diese Richtung zu verstehen sein, dürfen Sie uns gerne nähere Details per E-Mail an allianzhilft.dialog@allianz.de zukommen lassen.
Beste Grüße
Jürgen.