Hallo Eray,
Sie haben völlig recht. Sorry, habe ich gerade überhaupt nicht dran gedacht. Bei der BU Invest geht die Überschussbeteiligung in Fonds anstatt diese mit dem Beitrag zu verrechnen. Daher wird trotz SBU Kapital gebildet.
Eine Auszahlung von Fondsguthaben ist bei Ablauf der Versicherung vorgesehen, siehe 2.2.3 (2) Buchstabe f): "Wenn die Versicherungsdauer abläuft, zahlen wir den Fondswert
aus. [...]"
Es kann auch vorher Kapital entnommen werden (Ziffer 12.5 der Bedingungen). Sie haben Ziffer 12.5. der Bedingungen völlig richtig verstanden. Ich würde mich an Ihrer Stelle mit Nennung der Versicherungsnr. an die Allianz wenden, wenn Sie Guthaben entnehmen wollen.
Viele Grüße
Eckhard Borchardt