Darf ich über das Gutachten frei verfügen?
Im Zuge meines Antrages auf Leistungen aus meiner Berufsunfähigkeitsversicherung hat die Allianz einen Gutachter bestellt. Das Gutachten haben sie mir freundlicher Weise zukommen lassen. Da ich mich in der "Aussteuerung" (von Krankenkasse zur Bundesagentur für Arbeit) befinde, fragte mich die Agentur nach vorhandenen ärztlichen Berichten, Gutachten und weiteres.
Meine Frage ist nun, ob ich dieses Gutachten dort vorlegen darf, bzw. ob ich darüber allgemein frei darüber verfügen darf?
Vielen Danke für Ihre Hilfe.