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Gelöschter Nutzer

Ist die "Selbstständige BerufsunfähigkeitsPolice" Entgeltumwandlungs-fähig?

Guten Tag,

ich möchte gerne eine "Allianz Selbstständige BerufsunfähigkeitsPolice" abschließen.

1.) Ist es richtig, dass es sich dabei nicht um eine BUZ handelt, sondern um ein eigenständiges Produkt?

2.) Kann mit der "Allianz Selbstständige BerufsunfähigkeitsPolice" an der Entgeltumwandlung teilgenommen werden?
D.h. können die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen entrichtet werden, sodass sich durch Einsparungen der Steuern und Sozialabgaben ein ein verhältnismäßig weniger reduziertes Nettoeinkommen ergibt?

3.) Falls 2. zutrifft:
Wie müssen die Rentenzahlungen dann versteuert werden? Findet eine 100%ige-Versteuerung statt?
Die Rente ist laut meinen Informationen auf ca. 80% des letzten Nettogehalts zu bemessen. Wie ermittele ich im Fall einer 100%igen Besteuerung am besten die zu versichernde Rente?

Danke und beste Grüße

Richtige Antwort
2014-08-06T12:14:02Z
  • Mittwoch, 06.08.2014 um 14:14 Uhr
Hallo Stefan,

ich klinke mich mal kurz mit ein...
Die von Dir erwähnte Absicherungsmöglichkeit kann über eine Gehaltsumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung genutzt werden. Und ich finde es sehr gut, dass Du gerade an diese Art der Absicherung denkst.

Allianz BerufsunfähigkeitsPolice (SBV) - auch selbständige BerufsunfähigkeitsPolice, ist BU-Schutz mit diversen Gestaltungsmöglichkeiten.

Bei der SBV handelt es sich um eine selbstständige Berufsunfähigkeitsvorsorge, die flexibel an die persönliche Lebenssituation angepasst werden kann. Versichert sind eine Berufsunfähigkeitsrente und eine Beitragsbefreiung.

Somit möchte ich kurz zum Punkt 3 Deiner Listung kommen...
Sollte ein Leistungsfall wg. Berufsunfähigkeit eintreten unterliegen die Rentenzahlung Deinem dann gültigen individuellem Steuersatz. Die Berechnung der richtigen Rentenhöhe ist pauschal mit 80% vom durchschnittlichen Jahresnetto angesetzt, weil bei einer Berufsaunfähigkeit meistens noch Leistungen aus der gesetzlichen RV dazu kommen und Beitragszahlungen an Kassen wegfallen.

Beste Grüße und wenn noch allgemeine Fragen auftreten - immer wieder gerne hier im Forum
Gordon
3 Kommentare
2014-08-06T10:56:40Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 06.08.2014 um 12:56 Uhr
Hallo Herr Bendel,

es freut mich, dass Sie sich für unsere Produkte interessieren.
Ich habe direkt bei meinen Kollegen nachgefragt.

Hierbei handelt es sich um ein eigenständiges Produkt und nicht um einen Zusatzbaustein.
Mit der selbstständigen Berufsunfähigkeits Police kann leider nicht an einer Entgeldumwandlung teilgenommen werden.

Es ist ratsam in solch einem Fall mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Es gibt Produkte für die Altersvorsorge, bei denen Sie als Zusatz eine Berufsunfähigkeit mit einschließen können.

Viele weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.allianz.de/produkte/altersvorsorge/betrieblichealtersversorgung/

Hier direkt ein kleines Video zum Thema:


Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden.

Freundliche Grüße,
Oliver
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Richtige Antwort
2014-08-06T12:14:02Z
  • Mittwoch, 06.08.2014 um 14:14 Uhr
Hallo Stefan,

ich klinke mich mal kurz mit ein...
Die von Dir erwähnte Absicherungsmöglichkeit kann über eine Gehaltsumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung genutzt werden. Und ich finde es sehr gut, dass Du gerade an diese Art der Absicherung denkst.

Allianz BerufsunfähigkeitsPolice (SBV) - auch selbständige BerufsunfähigkeitsPolice, ist BU-Schutz mit diversen Gestaltungsmöglichkeiten.

Bei der SBV handelt es sich um eine selbstständige Berufsunfähigkeitsvorsorge, die flexibel an die persönliche Lebenssituation angepasst werden kann. Versichert sind eine Berufsunfähigkeitsrente und eine Beitragsbefreiung.

Somit möchte ich kurz zum Punkt 3 Deiner Listung kommen...
Sollte ein Leistungsfall wg. Berufsunfähigkeit eintreten unterliegen die Rentenzahlung Deinem dann gültigen individuellem Steuersatz. Die Berechnung der richtigen Rentenhöhe ist pauschal mit 80% vom durchschnittlichen Jahresnetto angesetzt, weil bei einer Berufsaunfähigkeit meistens noch Leistungen aus der gesetzlichen RV dazu kommen und Beitragszahlungen an Kassen wegfallen.

Beste Grüße und wenn noch allgemeine Fragen auftreten - immer wieder gerne hier im Forum
Gordon
2014-08-06T13:29:15Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 06.08.2014 um 15:29 Uhr
Hallo,

da spricht der Experte.
Hier gab es wohl ein kleines Missverständnis zum Thema BU.
Entschuldigen Sie die entstandene Verwirrung.

Gordon hat hier natürlich Recht.
Vielen Dank für die ausführliche und genau richtig Antwort Gordon.

Freundliche Grüße und einen schönen Tag wünscht
Oliver
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