fragwürdige Vertragsbestandteile im Forward-Darlehen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige eine Be- ratung zu einem Darlehensvertrag eines Forward-Darle- hens zur Fortsetzung der Immobilienfinanzierung einer selbstbewohnten Immobilie. Der Vertrag des Forward- Darlehens würde jetzt zustande kommen, die Auszah- lung des Darlehensbetrags jedoch erst zum 30. 6. 21 erfolgen. Im Vertrag sind zwei Bedingungen für ein einseitiges Recht der Bank die Auszahlung zu verweigern oder die sofortige Rückzahlung zu fordern, Einerseits besteht dieses Recht, wenn das Darlehen nicht innerhalb von 24 Monaten abgerufen wird, was per Definition des Forward- Darlehensvertrags passieren wird. Hier befürchte ich, dass die Bank bei deutlich gestiegenen Zinsen im Jahr 2021 versuchen wird diesen Vertrag zu kündigen.Zum Zweiten räumt die Bank sich ein Rücktrittsrecht bei begründeter Besorgnis" das ich meinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann ein. Ich bin mir hier nicht im Klaren was begründete Besorgnis zu bedeuten hat. Diese Formulierung klingt mir sehr nach Willkür, ggf. um Seitens der Bank aus dem Vertrag auszusteigen.
Ist meine Skepsis bzgl. dieser beiden Vertragsstellen berechtigt? Was ist die juristische Definition von "begründeter Besorgnis" in diesem Kontext?