COVID-19 -- Zins- und Tilgungsaussetzung
Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise führen dazu,
dass die Rückzahlung von Darlehen oder die regelmäßigen Zins- und
Tilgungszahlungen auch von Verbrauchern nicht oder nur noch eingeschränkt
geleistet werden können. Verbraucher, die durch die Ausbreitung der
COVID-19-Pandemie Einnahmeausfälle zu beklagen haben und denen die Erbringung
der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist, können ab sofort bis zum 30. Juni
2020 ihre Darlehensraten aussetzen. Das gilt für Darlehensverträge, die vor dem
15. März abgeschlossen wurden. Das beschloss der Bundestag am 25. März – der
Bundesrat stimmte dem Gesetz nun zu.
Wie plant Allianz das Thema anzugehen?
mit freundlichen Grüssen
Daniel