Das Urteil des EuGH hatte auch nicht die Wirksamkeit des Widerrufs zum Gegenstand, sondern allein die Frage, wie die europäische Richtlinie nach Auffassung des EuGH auszulegen sei. Der Fall wurde vom EuGH zurück an das Landgericht Saarbrücken gegeben und ist von diesem zu entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass der Vorgang erneut bis zum BGH gehen wird.
Einen Widerruf werden wir nicht anerkennen, bevor nicht der BGH seine Rechtsprechung geändert hat. Die Widerrufsinformation unserer Darlehensverträge war ordnungsgemäß.
Beste Grüße
Sebastian
Das Urteil des EuGH hatte auch nicht die Wirksamkeit des Widerrufs zum Gegenstand, sondern allein die Frage, wie die europäische Richtlinie nach Auffassung des EuGH auszulegen sei. Der Fall wurde vom EuGH zurück an das Landgericht Saarbrücken gegeben und ist von diesem zu entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass der Vorgang erneut bis zum BGH gehen wird.
Einen Widerruf werden wir nicht anerkennen, bevor nicht der BGH seine Rechtsprechung geändert hat. Die Widerrufsinformation unserer Darlehensverträge war ordnungsgemäß.
Beste Grüße
Sebastian