ständiger wohnsitz
Sehr geehrte Damen und Herren,t
bei der Auslandskrankenversicherung steht dass der ständige Wohnsitz in Deutschland sein muss. Mein ständiger Wohnsitz ist lt. dem deutschen Bürgeramt in Deutschland. Ich wohne jedoch derzeit in Jordanien, habe es aber als nicht ständigen Wohnsitz.
Meine Frage ist nun: Kann ich die Auslandskrankenversicherung abschließen, auch wenn ich beim Vertragsbbschluss zwar meinen ständigen Wohnsitz in Deutschland habe, jedoch außerhalb von Deutschland wohne?!
Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Antwort!