AVB-ELVIA_Vollschutz-Paket
Gem. den AVB RK 17 § 4 1. b und AVB RT M 17 3 1. b besteht kein Versicherungsschutz bei Heilbehandlungen und anderen ärztlich angeordneten Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste.
Schließt diese Klausel eine Leistungspflicht bei einer akuten Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung aus die lt. Arzt keiner weiteren Behandlung bedarf außer einer täglichen Medikamenteneinnahme?
Schließt diese Klausel eine Leistungspflicht bei einer akuten Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung aus die lt. Arzt keiner weiteren Behandlung bedarf außer einer täglichen Medikamenteneinnahme?