Auslandskrankenversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich moechte eine Auslandskrankenversicherung fuer eine 10 taegige Reise nach Indien abschliessen.
Im Moment lebe ich die meiste Zeit des Jahres zu Studienzwecken in Oxford, bin allerdings nach wie vor bei meinen Eltern in Deutschland gemeldet. Ich habe in anderen Beitraegen gelesen, dass man diese Versicherung nicht abschliessen kann, wenn man im EU Ausland lebt. Das relevante Stichwort ist offenbar staendiger Wohnsitz.
So wie ich das verstehe ist der bei reinen Studienaufenthalten aber nach wie vor Deutschland, z. B. BAföG §5 Ausbildung im Ausland (1) "Der ständige Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass es auf den Willen zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum Zwecke der Ausbildung an einem Ort aufhält, hat dort nicht seinen ständigen Wohnsitz begründet."
Daher stellt sich mir die Frage, ob ich mich nun ueber sie versichern kann oder nicht.
Vielen Dank,
SN