Diese Seite verwendet technisch notwendige Cookies, die ohne Ihre Einwilligung gesetzt werden.
Außerdem möchten wir das „Matomo Cookie“ und „Adobe Analytics“ zur statistischen Analyse des Datenaufkommens verwenden. Mit Klick auf „Bestätigen“ willigen Sie in das Setzen des Matomo Cookies und in Adobe Analytics ein. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen.
Ablehnen Bestätigen
Gelöschter Nutzer

Bestätigung bei der Reisekrankenversicherung

Hallo!
Ich habe gerade die Online-Reisekrankenversicherung abgeschlossen und wollte nachfragen, ob ich die Bestätigung, in welcher nicht genau drin steht, welche Leistung meine Versicherung mit einschließt, trotzdem so dem Algerischen Konsulat übergeben kann, da für ein Visum nach Algerien unbedingt ein Reisekrankenversicherungsnachweis erforderlich ist, der zeigt, dass der Rücktransport übernommen wird. Kann ich die Bestätigung, die man am Ende des Online-Verfahrens ausdruckt, benutzen?

Liebe Grüße!

Richtige Antwort
2014-08-11T17:21:09Z
  • Allianz hilft
  • Montag, 11.08.2014 um 19:21 Uhr
Hallo Frau Schermann,

schön, dass Sie sich für eine Reisekrankenversicherung der Allianz entschieden haben.

Selbstverständlich gilt dieser Ausdruck als Versicherungsbestätigung. Bei Fragen rund um Ihrern Vertrag können Sie gern auf Ihren Vertreter vor Ort zugehen oder meine Kollegen der Vertragsabteilung kontaktieren

Tel. 0800-4100109 Mo - Fr von 08:00 - 20:00 Uhr erreichbar.

Ich wünsche Ihnen eine gute Reise mit vielen interessanten Eindrücken.

Liebe Grüße
Conny
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?

Dateianhänge
    😄