Reise-Krankenversicherung (R32) - Erkennen einer Krankheit vor einer Reise
Hallo!
Während meines letzten Urlaubes habe ich ein Krankenhaus augesucht. Nach meiner Rückkehr nach Deutschland habe die Rechnung eingereicht, einen Fragebogen ausgefüllt und eine für mich positive Antwort erwartet. Meine Kosten wurde nicht erstattet, da meine Erkrankung gemäß Ihren Ausführungen bereits vor Reiseantritt bekannt und behandlungsbedürftig war. Folgendes ist passiert:
Am 06.01.2016 habe ich während meines Urlaubes ein Krankenhaus aufgesucht, da für mich am 05.01. und 06.01.2016 erstmalig Krankheitssymptome aufgetreten sind, die ich als behandlungsbedürftig eingestuft habe. Die vor Reiseantritt (Ende Dezember) aufgetretenen Symptome habe ich nicht bewusst einer Krankheit zugeordnet. Und vor allem wusste ich nicht, ob es sich dabei um eine behandlungsbedürftige Erkrankung handelt oder nicht (ich gehe auch bei einem kleinen Schnupfen nicht sofort zum Arzt). Nach dem Erhalt einer Diagnose durch den Arzt vor Ort wurde mir bewusst, dass ich bereits vor Antritt der Reise leichtere Symptome hatte, die darauf hingewiesen haben. Der für mich wahrnehmbare Ausbruch der Erkrankung war jedoch während meines Urlaubes.
Mit der Gewissheit bei einem großen zuverlässigen Versicherungsunternehmen abgesichert zu sein, habe ich an meinem Urlaubsort ein Krankenhaus aufgesucht. Ich musste mich leider täuschen. Ohne eine medizinische Ausbildung muss ich gemäß Ihrer Argumentation erkennen, wann ein Symptom behandlungsbedürftig ist und wann nicht. Diese Argumentation geht m.E. an der Realität vorbei, da es nicht nur Krankheiten gibt, in denen es darum geht, ob, übertrieben formuliert, ein Bein sich am Körper befindet oder nicht. Nach Auskunft und Rücksprache mit einem Arzt in Deutschland ist es in meinem Fall sehr wahrscheinlich, dass sich die Ursache meiner Erkrankung bereits viele Jahre in meinem Körper befand. Es handelt sich für mich somit um eine Vorerkrankung, die für mich nicht vorhersehbar war.
Frage: Ist das der übliche Vorgang?